Im Jahr 1998 beschloss die Gemeindevertretung der damaligen Gemeinde Gosda/Gózd die Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Gosda/Gózd für die damaligen Ortsteile Gosda/Gózd und Dubrau/Dubrawa.
Im Zuge der Befragung und Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB-Verfahren) wurde durch das damalige Brandenburgische Straßenbauamt Cottbus unter Punkt 1 die nachfolgende Aussage getroffen:
„Längs der Bundesstraße dürfen gemäß § 9(1) FStrG im Außenbereich Hochbauten und bauliche Anlagen in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahnkante der B 122, nicht errichtet werden.“
Im Verlauf der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Erstellung der Planzeichnung wurde der obengenannte Passus der Anbauverbotszonen entlang von Bundesstraßen fälschlicherweise in den textlichen Festsetzungen der Planzeichnung unter Punkt „B1 - Ergänzende Festsetzungen entsprechend § 9 BauGB“ wie folgt aufgenommen:
„3. Für die Abrundungsflächen A5 und A6 wird eine vordere Baugrenze mit 20 m Abstand zum Rand der öffentlichen Verkehrsfläche (Schutz der Allee) und für A3, A5 und A6 eine hintere Baugrenze mit 40 m Abstand zum Rand der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt. Die Umgebungsbebauung ist entsprechend dem Einfügegebot zu beachten.“
Die Abrundungsflächen A2, A3, A5 und A6 befinden sich jedoch nicht an der ehemaligen Bundestraße B 122 (heutige Landestraße L48). Diese Abrundungsflächen befinden sich an Gemeindestraßen.
Deshalb beschlosss die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce am 21.03.2023 die textliche Festsetzung B1 - Ergänzende Festsetzungen Punkt 3 wie nachfolgend zu ändern:
„3. Für die Abrundungsfläche A6 wird eine vordere Bebauungsgrenze von 10 m Abstand zum Rand der öffentlichen Verkehrsfläche (Schutz der straßenbegleitenden Baumpflanzungen und für A2, A3, A5 und A6 eine hintere Baugrenze mit 40 m Abstand zum Rand der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt.
Die Umgebungsbebauung ist entsprechend dem Einfügegebot zu beachten.“
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Beschluss zur Änderung der ergänzenden Festsetzungen in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Dubrau/Dubrawa, OT Gosda/Gózd der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Döbern, den 31.03.2023