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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass: Neue Regelung ab 01. Mai 2025

Mit der Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweiswesen vom 3. Dezember 2020 werden zum 1. Mai 2025 Regelungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz in Kraft treten, nach denen sich das Verfahren für das Einbringen des Lichtbilds für die Beantragung eines Identitätsdokuments verändert.

Die Erfassung von biometrischen Fotos darf ab dem 01.05.2025 nur noch digital erfolgen. Dies betrifft alle Anträge für Personalausweise und Reisepässe.

Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. So können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden. Mit Hilfe der neuen Anforderungen an die Passfotos sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden. Zudem soll die Ausweisbeantragung durch die Erstellung der Lichtbilder vor Ort auch bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Das Einwohnermeldeamt des Amtes Döbern-Land erstellt die digitalen Lichtbilder seit dem 25.03.2025 vor Ort. Mit einem Klick erstellen wir biometrische Bilder in hoher Qualität und integrieren diese dank ICAO-konformer Schnittstelle und BSI-Zertifizierung innerhalb von Sekunden qualitätsgesichert direkt in den Ausweisantrag. Lichtbilder werden in der Standardeinstellung ohne Blitz gefertigt – so können auch Menschen mit Epilepsie und anderen neuronalen Erkrankungen fotografiert werden.

Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform können ab dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden. Das Bundesministerium für Inneres hat zwar entschieden, dass in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben ist, da unsere Behörde aber bereits über ein eigenes Lichtbilderfassungssystem verfügt, sind Papierlichtbilder in unserer Amtsverwaltung grundsätzlich ab dem 01.05.2025 nicht mehr zu akzeptieren. Angefertigte Dateien auf Speichermedien sind generell nicht möglich.

Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in unserer Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Sollten Sie ausnahmsweise zwei Dokumente – beispielsweise Personalausweis und Reisepass – zeitgleich beantragen wollen, zahlen Sie gegebenenfalls je Dokument 6,00 € zusätzlich.

Auch eine elektronische Übermittlung des Lichtbilds durch einen Dienstleister (z.B. Fotograf oder Drogeriemarkt) wird möglich sein. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf der Internetseite https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ darüber, welche Fotografen diese Dienstleistung anbieten.

Für alle Führerscheinangelegenheiten und für die Beantragung einer Fahrerkarte werden jedoch weiterhin Passbilder in Papierform benötigt. Diese können in unsere Behörde auch nicht ausgedruckt werden. Hierfür gelten andere rechtliche Bestimmungen im Antragsverfahren.

Ihr Einwohnermeldeamt des Amtes Döbern-Land