Zuständig für die Entsorgung des Sperrmülls ist der Landkreis Spree- Neiße.
Die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr erfolgt entweder telefonisch (03562/6925-0) oder über das Online Formular unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de.
Der Sperrmüll ist vom Besitzer spätestens bis 7.00 Uhr des Abfuhrtages, frühestens jedoch am Vorabend am Straßenrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf durch die Bereitstellung nicht behindert werden. Nicht entsorgter Sperrmüll ist vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen. Wer u.a. Sperrmüll vor dem Bereitstellungstermin bereitstellt oder nicht entsorgter Sperrmüll unverzüglich entfernt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
- vgl. Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Spree- Neiße –