Im Amt Döbern-Land, Gemarkung Groß Kölzig, Flur 3 und 4 wurden die Bestandsdaten (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) aktualisiert und die geometrische Lagegenauigkeit der Liegenschaftskarte verbessert.
Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Liegenschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Liegenschaften und der Landschaft zu erfassen, in einem Geobasisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformationen bereitzustellen.