Durch anstößige Hundekegel auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger und vor allem die Gemeindearbeiter, die diese Flächen sauber halten sollen, verärgert. Immer wieder beschweren sich Bürger über diese Tretminen. Wenn Ihr Hund sein Häufchen auf die öffentliche Straße oder in eine öffentliche Grünanlage setzt, sind Sie als Hundehalter verpflichtet diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Bedienen Sie sich hierzu um einfache Utensilien. Mittels einer kleinen Plastiktüte oder einem Hundekotbeutel kann der Hundekot aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Beseitigen / Entsorgen heißt aber nicht in einem in nächster Nähe befindlichen Strauch zu werfen, sondern in der heimischen Restmülltonne zu entsorgen.
Aus gegebenem Anlass wird außerdem auf folgende wichtige Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden hingewiesen, die durch Hundehalter unter anderem zu beachten sind:
Verstöße gegen die vorgenannten Regeln stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde führt hierzu verstärkt Kontrollen durch.
Bitte beachten Sie Genanntes im Interesse aller!