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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Schacksdorf - Simmersdorf für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf

2.041.300 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

2.408.000 EUR

außerordentlichen Erträge auf

3.000 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

100 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

2.014.200 EUR

Auszahlungen auf

2.346.700 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartendem Fehlbetrag auf 500.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder

Einzelauszahlungen auf 25.000 EUR

festgesetzt.

Döbern, den 07.04.2025

Manuela Mahnke
Amtsdirektorin