Im Ortsbeirat Friedrichshain der Gemeinde Felixsee hat Herr Karsten Lehmann seinen Sitz als Mitglied im Ortsbeirat Friedrichshain gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht verloren. Der Sitz geht gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlagsträgers über. Da es sich hier um einen Einzelwahlvorschlag handelt, sind Ersatzpersonen für diesen Wahlvorschlagsträger nicht gegeben. Gemäß § 60 Abs. 3 bleibt somit der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Friedrichshain vermindert sich entsprechend auf 2.
Döbern, den 28.04.2023
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Felixsee hat Herr Karsten Lehmann seinen Sitz als Gemeindevertreter gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht verloren. Der Sitz geht gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlagsträgers über. Da es sich hier um einen Einzelwahlvorschlag handelt, sind Ersatzpersonen für diesen Wahlvorschlagsträger nicht gegeben. Gemäß § 60 Abs. 3 bleibt somit der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung Felixsee vermindert sich entsprechend auf 11.
Döbern, den 28.04.2023