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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern beschloss am 20.04.2023 den Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassungen Dezember 2022 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 03-175/31/2023) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Der Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) wird durch die Stadt Döbern und die Gemeinde Tschernitz gebildet. In letzterer ist im Jahr 2003 die bis dahin eigenständige Gemeinde Wolfshain eingegliedert worden, die nun einen Ortsteil der Gemeinde bildet. Für alle ursprünglich drei Kommunen liegen eigene Flächennutzungspläne vor. Diese weisen jedoch mit Feststellungsbeschlüssen aus den Jahren 1998 (Wolfshain), 2000 (Döbern) und 2001 (Tschernitz) ein hohes Alter auf. Zudem wurden im Laufe der Zeit an allen drei Plänen eine Vielzahl an Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang soll nun eine Anpassung und Fortschreibung der mit dem FNP zum Ausdruck gebrachten Planungsabsichten mit der Neuaufstellung erfolgen.

Gleichzeitig sollen Kommunen gemäß § 204 Abs. 1 BauGB einen gemeinsamen FNP aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Bedürfnisse und Voraussetzungen bestimmt sind. In der Gemeinde Tschernitz liegen diese Randbedingungen alleine schon insofern vor, als dass für das Gemeindegebiet trotz der Eingemeindung von Wolfshain im Jahr 2003 noch zwei Flächennutzungspläne bestehen. Darüber hinaus ergibt sich zwischen der Gemeinde Tschernitz und der Stadt Döbern ein enger Verflechtungsraum, insbesondere infrastruktureller Art, der eine gemeinsam abgestimmte Planung notwendig macht.

Das Plangebiet betrifft das gesamte Gebiet der Stadt Döbern und der Gemeinde Tschernitz. Der Geltungsbereich des FNPs, welcher dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: 03-79/11/2021) zugrunde liegt, ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Der Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassungen Dezember 2022 liegt in der Zeit

vom 22.05.2023 bis einschließlich 27.06.2023

öffentlich zur Einsichtnahme im Amt Döbern-Land, Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM) aus.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung Döbern-Land:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

Dienstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 11:00 Uhr

im Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM); Schulstraße 1, 03130 Spremberg, OT Hornow, Zimmer 202, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 368 771) möglich.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik unter „Informationen aus den Fachbereichen/Bauen und GLM“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse post@amt-doebern-land.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Döbern, den 21.04.2023

Anja Redlow
Amtsdirektorin

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