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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 folgende

3. Änderung zur Entgeltordnung

für die Benutzung des Badesees Eichwege vom 21.04.2011

beschlossen:

§ 1

Änderungen

(1) Der Wortlaut des § 2 „Höhe des Entgeltes“ wird vollständig wie folgt ersetzt:

Tageskarte

Erwachsene

Kinder 6 - 14 Jahren

Jugendliche 15 - 17 Jahren

Kinder unter 6 Jahren

Schwerbehinderte und Studenten2)

Dauerkarte (Saison)

Erwachsene

Kinder 6 - 14 Jahren

Jugendliche 15 - 17 Jahren

Schwerbehinderte und Studenten2)

Gruppentageskarte

Ab 10 Personen

Abendkarte ab 18:00 Uhr

oder Kurzbaden bis 1 h

1) inkl. der geltenden gesetzlichen Umsatzteuer

2) Schwerbehinderte, Studenten, Azubis und Wehrdienstleistende

bei Vorlage eines Ausweises

§ 2

Inkrafttreten

Diese 3. Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Döbern, den 21.04.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die von der Stadtverordnetenversammlung Döbern in ihrer Sitzung am 20.04.2023 beschlossene 3. Änderung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Badesees Eichwege vom 21.04.2011 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 09/2022 vom 12.05.2023, öffentlich bekannt gemacht.

Döbern, den 21.04.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin