Private Haushalte, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, können vom 8. Mai 2023 rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten erhalten.
Nähere Informationen sind unter https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte veröffentlicht.
Auf der angegebenen Website gibt es einen Online-Rechner, mit dessen Hilfe Sie feststellen können, ob eine Antragstellung begründet ist.