Titel Logo
Dommitzsch Info - Amtsblatt der Stadt Dommitzsch der Gemeinden Elsnig und Trossin
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse des Gemeinderates

In der Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2025 wurden von den Gemeinderäten folgende Beschlüsse gefasst:

 — 

Beschluss-Nr.: 283-12/25

Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Rückbau der Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin gem. § 3 HOAI – Leistungsbild Gebäude – Leistungsphase 6 HOAI

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleitungen Leistungsphase 6 HOAI (Vorbereitung der Vergabe) für die Maßnahme „Rückbau der Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin an das Ingenieurbüro Bauplanung Hagemann, Rudolf-Breitscheid-Straße 16 in 04880 Dommitzsch in Höhe von brutto 3.935,93 €.

 — 

Beschluss-Nr.: 284-12/25

Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Rückbau Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin gem. § 3 HOAI - Leistungsbild Gebäude – Leistungsphase 7 HOAI

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen Leitungsphase 7 HOAI (Mitwirkung bei der Vergabe) für die Maßnahme „Rückbau der Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin an das Ingenieurbüro Bauplanung Hagemann, Rudolf-Breitscheid-Straße 16 in 04880 Dommitzsch in Höhe von brutto 2.811,37 €.

 — 

Beschluss-Nr.: 285-12/25

Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Rückbau Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin gem. § 34 HOAI - Leistungsbild Gebäude – Leistungsphase 8 HOAI

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 8 HOAI (Objektüberwachung) für die Maßnahme “Rückbau der Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin“ an das Ingenieurbüro Bauplanung Hagemann, Rudolf-Breitscheid-Straße 16 in 04880 Dommitzsch in Höhe von brutto 5.060,48 €

 — 

Beschluss-Nr.: 286-12/25

Erarbeitung eines Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes für die Maßnahme Rückbau Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Erarbeitung eines Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes für die Maßnahme „Rückbau der Wohnblöcke Kirchgasse 7 und 8 in Trossin“ an die Firma USBM GmbH Umweltservice und Beratung, An der Harth 6 in 04416 Markkleeberg in Höhe von brutto 13.982,50 €.

 — 

Beschluss-Nr.: 287-12/25

Geländer Pleckmühlenteich

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Anfertigung eines Geländers am Pleckmühlenteich an die Firma Metallbau Neiden GmbH, Dorfstraße 31 in 04880 Elsnig / OT Neiden in Höhe von brutto 2.510,90 €.

Finanziert wird das Vorhaben über das Produkt 11.17.01.88 SK 785130 Maßnahme S0000005.

 — 

Beschluss-Nr.: 288-12/25

Vergabe von Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau des Gehweges in der Falkenberger Straße in Trossin“

Der Gemeinderat beschließt die Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau des Gehweges in der Falkenberger Straße in Trossin“ an das Ingenieurbüro Zimmermann, Karl-Liebknecht-Straße 15 in 04880 Wurzen in Höhe von brutto 23.350,38 €.

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan mit 45.000 € auf dem Produkt 54.10.01.40 SK 785120 Maßnahme T0000001 (Ausbau Gehweg Falkenberger Straße Trossin) festgeschrieben.

 — 

Beschluss-Nr.: 289-12/25

Vergabe Einfriedung Friedhof Roitzsch

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Einfriedung des Friedhofes in Roitzsch an die Firma Raue Zaunanlagen und Service GmbH, Lindenstraße 1 in 04860 Torgau in Höhe von brutto 8.234,68 €.

Finanziert wird diese Maßnahme über das Produkt 11.17.01.82 (Friedhofswesen) SK 785130 (sonstige Baumaßnahmen) Maßnahme B0000009.

 — 

Beschluss-Nr.: 291-12/25

Veräußerung des Grundstückes in Roitzsch, Eilenburger Straße 23, Flurstück 656, Flur 2, Gemarkung Roitzsch

Der Gemeinderat beschließt, den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zwischen der Gemeinde Trossin und Herrn Mario Müller, 04880 Roitzsch, Eilenburger Straße 25, für den Verkauf des Grundstückes Eilenburger Straße 23, Flurstück 656, Flur 2, Gemarkung Roitzsch, mit einer Größe von 368 m², zu einem Kaufpreis in Höhe von 23.000 €.

Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister, den notariellen Kaufvertrag abzuschließen. Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Nebenkosten sowie ggf. erforderliche Vermessungskosten trägt der Käufer.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, da die Veräußerung deutlich unter dem im Wertgutachten von Frau Hagemann ermittelten Verkehrswert erfolgt und hierfür eine schlüssige Begründung nach § 90 SächsGemO erforderlich ist.

 — 

Beschluss-Nr.: 292-12/25

Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Falkenberg der Gemeinde Trossin auf LED-Leuchtmittel

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Falkenberg auf LED- Leuchtmittel.

Für die Umrüstung liegt ein Angebot der Firma LUCAS instruments GmbH aus Jena in Höhe von 2.323,36 € vor. Zusätzlich muss eine Gelenkarmbühne angemietet werden. Die Kosten hierfür betragen 1.000 €.

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Auftrag an die Firma LUCAS instruments GmbH und für die Gelenkarmbühne zu erteilen.

Finanziert wird das Vorhaben über das Produkt 54.10.01.40 (Gemeindestraßen) SK 422100 (Unterhaltung).

 — 

Beschluss-Nr.: 293-12/25

Annahme von Geldspenden

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden für das Kita-Sommerfest.