Auf der Grundlage des § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt in der Zeit
vom 03.03.2025 bis zum 11.03.2025
(während den Dienstzeiten von Mo. – Fr. 9:00 – 12:00 Uhr, Di. 14:00 – 18:00 Uhr, Do. 14:00 – 16:00 Uhr) der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Trossin
zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Dommitzsch in Dommitzsch, Markt 1, Zimmer 5/6 (Kämmerei) aus.
Einwohner und Abgabepflichtige der Gemeinde haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen bis einschließlich 20.03.2025 die Möglichkeit, Einwände, Vorschläge und Hinweise zum Haushaltsplan 2025 an die Gemeinde Trossin zu richten.
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Trossin, 04.02.2025