Auf der Grundlage des § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt in der Zeit
vom 30.03.2026 bis zum 09.04.2026
(während den Dienstzeiten von Mo. – Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 – 18:00 Uhr, Do. 14:00 – 16:00 Uhr)
der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026
der Gemeinde Trossin zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Dommitzsch in Dommitzsch, Markt 1, Zimmer 5/6 (Kämmerei) aus.
Einwohner und Abgabepflichtige der Gemeinde haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen bis einschließlich 20.04.2026 die Möglichkeit, Einwände, Vorschläge und Hinweise zum Haushaltsplan 2026 an die Gemeinde Trossin zu richten.
Dommitzsch, 03.03.2026