Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweilig geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 25.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| Im Ergebnishaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 2.336.150,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf — 2.728.900,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf — -392.750,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 0 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 0 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen(Sonderergebnis) auf — 0 EUR |
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| - | Gesamtergebnis auf — -392.750,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 240.750,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 EUR |
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| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf — -152.000,00 EUR |
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| Im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 2.227.650,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 2.360.900,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungs-tätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -133.250,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf — 458.150,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf — 853.100,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf — -394.950,00 EUR |
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| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus Zahlungs-mittelüberschuss oder –fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -528.200,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 270.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 26.600,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 243.400,00 EUR |
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| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — -314.150,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 270.000,00 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf — 0,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 450.000,00 EUR
festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgelegt worden sind, betragen:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf — 330,00 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 390,00 v.H.
Gewerbesteuer auf — 390,00 v.H.
Die Verwaltungskostenumlage wird gem. der 1. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung wie folgt festgesetzt:
Umlage je Einwohner — 143,00 EUR
Absolut — 180.400,00 EUR
Die Gemeinde Trossin verzichtet auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88b SächGemO.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 wurden mit Bescheid vom 02.04.2025 von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordsachsen genehmigt. Die Haushaltssatzung liegt mit den Anlagen in der Zeit vom 24.04.2025 bis zum 06.05.2025 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme in der Kämmerei (Zimmer 6) der Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, 04880 Dommitzsch aus.
Trossin, 03.04.2025