In der Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2026 wurde von den Gemeinderäten der folgende Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 310-17/26
Nachtrag zur Vereinbarung zwischen Herrn Köppl und Gemeinde Trossin
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden 1. Nachtrag für die im Zuge des Zwangsversteigerungsverfahrens des Garagenkomplexes notwendigen Arbeiten an den Rechtsanwalt Herrn Michael Köppl, in Freital-Pesterwitz in Höhe von 1.000 € (Brutto) zu.
Gleichzeitig genehmigt der Gemeinderat während der vorläufigen Haushaltsführung 2026, dass der Bürgermeister die Beauftragung an den Rechtsanwalt Michael Köppl vornimmt und ermächtigt den Bürgermeister diese Aufwendungen im Haushaltsplan 2026 festzuschreiben.