Auf der Grundlage des §77 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
liegt in der Zeit
vom 27.05.2024 bis zum 04.06.2024
(während den Dienstzeiten von Mo – Fr 9:00 - 12: 00 Uhr, Die 14:00 – 18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr)
der Entwurf der Nachtragssatzung mit Nachtragsplan 2024 der Stadt Dommitzsch zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Dommitzsch in Dommitzsch, Markt 1, Zimmer 6 (Kämmerei) aus.
Einwohner und Abgabepflichtige der Gemeinde haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen bis einschließlich 13.06.2024 die Möglichkeit, Einwände, Vorschläge und Hinweise zum Nachtragsplan 2024 an die Stadt Dommitzsch zu richten.
Dommitzsch, 23.04.2024
Schlobach | |
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