Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 2.269.660,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 3.213.300,00 | EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -943.640,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 | EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 | EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -943.640,00 | EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 | EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 | EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 236,000,00 | EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 | EUR |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -707.640,00 | EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.161.260,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.848.950,00 | EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -687.690,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 419.350,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 823.400,00 | EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -404.050,00 | EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit auf | -1.091.740,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 150.000,00 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 147.000,00 | EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.000,00 | EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.352.440,00 | EUR |
| festgesetzt. | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
| Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 150.000,00 | EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf
| festgesetzt. | 0,00 | EUR |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
| in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 569.000,00 | EUR |
festgesetzt.
| Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 330,00 | v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390,00 | v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 390,00 | v.H. |
Die Verwaltungskostenumlage wird gem. der 1. Änderung der
Gemeinschaftsvereinbarung wie folgt festgesetzt:
| Umlage je Einwohner | 175,00 | EUR |
| absolut: | 213.150,00 | EUR |
Die Gemeinde Trossin verzichtet auf die Aufstellung eines Gesamtabschluses nach § 88b SächsGemO.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 wurden mit Bescheid vom 20.05.2026 von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordsachsen genehmigt. Die Haushaltssatzung liegt mit den Anlagen in der Zeit vom 18.06.2026 bis 26.06.2026 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme in der Kämmerei (Zimmer 5) der Stadtverwaltung Dommitzsch, Markt 1, 04880 Dommitzsch aus.
Trossin, den 02.06.2026