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Dommitzsch Info - Amtsblatt der Stadt Dommitzsch der Gemeinden Elsnig und Trossin
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Gemeinde Trossin Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 221-51/24 vom 25.06.2024

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25.06.2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist gemäß § 88 c Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ortsüblich bekanntzugeben.

Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von 13.736.420,77 € festgestellt.

Auf die einzelnen Kennzahlen entfallen:

I. Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen  —  13.303.150,27 €

Umlaufvermögen  —  433.270,50 €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten  —  0,00 €

Nicht durch Kapital gedeckter Fehlbetrag  —  0,00 €

Summe Aktiva  —  13.736.420,77 €

Passiva

Kapitalposition  —  11.024.493,53 €

Sonderposten v 1.825.632,42 €

Rückstellungen  —  122.190,40 €

Verbindlichkeiten  —  763.888,64 €

Passive Rechnungsabgrenzung  —  215,78 €

Summe Passiva  —  13.736.420,77 €

II. Ergebnisrechnung

Summe der ordentlichen Erträge  —  1.538.117,09 €

Summe der ordentlichen Aufwendungen  —  2.125.351,93 €

Ordentliches Ergebnis  —  -587.234,84 €

Sonderergebnis  —  19.015,41 €

Gesamtergebnis  —  -568.219,43 €

III. Finanzmittelbestand

Anfangsbestand 01.01.2017  —  282.940,08 €

Veränderung 2017  —  -25.196,74 €

Endbestand 31.12.2017  —  257.743,34 €

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2013 ist nach § 25 Abs. 4 SächsKomHVO im vierten Folgejahr mit dem Basiskapital zu verrechnen. Somit ist der Fehlbetrag des Jahres 2013 in Höhe von 192.462,11 € gegen das Basiskapital zu buchen.

Ein Teilbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 318.695,50 € wird gemäß der Übergangsbestimmung des §131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO mit dem Basiskapital verrechnet und der verbleibende Betrag von 283.229,98 € müsste auf neue Rechnung vorgetragen werden. Infolge des Wegfalls des §25 der SächsKomHVO ab 2018 wird dieser Restbetrag des Fehlbetrages gegen das Basiskapital gebucht. Ebenso wird mit den Fehlbeträgen der Jahre 2014 in Höhe von 49.698,72 €, 2015 in Höhe von 18.168,06 € und 2016 in Höhe von 100.548,21 € verfahren.

Der Fehlbetrag im Sonderergebnis des Jahres 2013 in Höhe von 14.086,98 € wird gemäß der Übergangsbestimmung des §131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO i. V. m. §25 Abs. 5 SächsKomHVO mit dem Basiskapital verrechnet.

Da ab 2018 der §25 der SächsKomHVO aufgehoben wurde, wird der Fehlbetrag im Sonderergebnis des Jahres 2016 in Höhe von 4.599,08 € entsprechend §25 Abs. 5 SächsKomHVO gegen das Basiskapital gebucht.

Der Abschlussprüfer erteilte dem Jahresabschluss einen Prüfungsvermerk, die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde.

Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 26.08.2024 bis zum 03.09.2024 (während den Dienstzeiten von Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 18:00 Uhr, Do. 14:00 - 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme bei der Stadt Dommitzsch in Dommitzsch Markt 1, Zimmer 5/6 (Kämmerei) aus.

Trossin, 23.07.2024

Schröder
Bürgermeister