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Dommitzsch Info - Amtsblatt der Stadt Dommitzsch der Gemeinden Elsnig und Trossin
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Gemeinderates Trossin

In der Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2026 wurden von den Gemeinderäten die folgenden Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 337-22/26

Vergabe von Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Errichtung von barrierefreien Sanitäranlagen in einem multifunktionalen Gebäude“ gem. § 55 HOAI-Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) Leistungsphase 5-8 HOAI

Der Gemeinderat beschließt die Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Errichtung von barrierefreien Sanitäranlagen in einem multifunktionalen Gebäude“ an das Ingenieurbüro Kern Heizung-Lüftung-Sanitär-Klima, am Anger 26 in 04838 Eilenburg in Höhe von brutto 4164,80 €.

Gleichzeitig genehmigt der Gemeinderat einen Budgetausgleich in Höhe von 4200 € von dem Produkt 11.17.01.72 SK 785130 Maßnahme B00000002 auf das Produkt 11.17.01.76 Sachkonto 785310 Maßnahme B0000011.

Beschluss-Nr.: 338-22/26

Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben „Sichere Gestaltung des Festplatzes Dahlenberg/ Schaffung von Beleuchtung“ – Elektroarbeiten – Schaffung von Beleuchtung

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben „Sichere Gestaltung des Festplatzes Dahlenberg/ Schaffung von Beleuchtung“ an die Firma Moritz-Ost Elektro GmbH, Staupitzer Straße 8 in 044861 Torgau OT Beckwitz in Höhe von 13.326,58 € (Brutto).

Finanziert wird das Vorhaben über das Produkt 11.17.01.88 Sachkonto 785130 Maßnahme S 000006.

Beschluss-Nr.: 339-22/26

Beschluss der Interkommunalen Kooperationsvereinbarung „Verwaltung“ des Aktionsraumes Torgauer Elbe-Heide-Land (TEHL)

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Trossin beschließt die als Anlage beigefügte interkommunale Kooperationsvereinbarung „Verwaltung“ des Aktionsraumes Torgauer Elbe-Heide-Landes.

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

3.

Gegenstand des Beschlusses ist die Vertiefung der bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich kommunaler Verwaltungsdienstleistungen.

Beschluss-Nr.: 340-22/26

Einleitung der Kommunalen Wärmeplanung (kWP) im vereinfachten Verfahren im Konvoi mit Kommunen des Torgauer Elbe-Heide-Landes

1.

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (kWP) gemäß § 6 ff. des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPG).

2.

Aufgrund der Einwohnerzahl von 10.000 Einwohnern wird die Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren gemäß § 22 WPG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 SächsWPVO durchgeführt.

3.

Die Erstellung erfolgt als interkommunaler Zusammenschluss (Konvoi) gemäß § 3 Abs. 1 SächsWPVO zusammen mit Gemeinden des Torgauer Elbe-Heide-Landes. Die gesetzliche Pflicht der Gemeinde Trossin zur Vorlage eines eigenen, spezifischen Wärmeplans bleibt hiervon unberührt (§ 3 Abs. 2 SächsWPVO).

4.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die interkommunale Konvoi-Vereinbarung abzuschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des (gemeinsamen) Vergabeverfahrens an ein qualifiziertes Fachplanungsbüro zu beauftragen.