Im Frühjahr 2025 endet die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Trossin. Voraussichtlich findet die Wahl des neuen Bürgermeisters Anfang März 2025 statt.
Sowohl die Leitung dieser Kommunalwahl als auch die Feststellung der Wahlergebnisse obliegen dem Gemeindewahlausschuss. Dieser besteht nach § 9 KomWG aus dem Vorsitzenden sowie zwei bis sechs Beisitzern. Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Die Parteien und Wählervereinigungen, die in der Gemeinde Trossin vertreten sind, werden hiermit aufgefordert, bis zum 15.10.2024 entsprechende Vorschläge zur Mitarbeit im Gemeindewahlausschuss (unter Angabe von Name, Vorname(n), Anschrift und Geburtsdatum) einzureichen:
Gemeinde Trossin
Dahlenberger Straße 9
04880 Trossin
Wichtige Hinweise:
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Sie dürfen nach § 11 KomWG nicht in einem anderen Wahlorgan tätig sein. Außerdem dürfen sie nicht selbst Bewerber oder Vertrauensperson für Wahlvorschläge sein.
Trossin, 03.09.2024