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Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 10/2023
Droyßig
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Die wenigen Unterlagen aus dem Landesarchiv in der Weißenborner Chronik

(von M. Wötzel/Weißenborn)

Romsdorf

Über diesen Ort sind im Landesarchiv ganz wenige Daten gespeichert. Es handelt sich hauptsächlich um öffentliche Gemeindeamtspersonen bzw. Geburts- und Heiratsdaten. Nachfolgend werden nur die öffentlichen Ämter und zugeordnete Namen zu lesen sein.

14.04.1933 Wahl / Kadidaten

Richard Krug, Gemeindevorsteher - Stefan Pawlak

Oswin Stötzner - Emil Kroll, Gutsbesitzer

Otto Tietze, Förster - Bruno Zech

Otto Krämer, Gutsbesitzer - Gustav Hedermann

31.08.1933

Richard Krug, Gemeindevorsteher

Oswin Stötzner, 1. Schöffe

Walter Baumann, 2. Schöffe

Otto Krämer, Ersatzschöffe

(abgelehnt wegen SPD-Anhängerschaft)

Otto Dietze (wurde dafür ausgewählt)

03.02.1934 Laut Satzung nur noch 2 Schöffen

Oswin Stötzner, Bauer

Walter Baumann, Landwirt

25.05.1934

Bruno Zech, Hofmeister (wird als 2. Schöffe abgelehnt, da er als Gegner der nationalsozialistischen Bewegung bekannt war)

28.08.1935

Walter Baumann, Bürgermeister

Otto Tietze, 2. Beigeordneter

24.01.1936

Oswin Stötzner, Bürgermeister

Richard Krug, 1. Beigeordneter

Walter Baumann, 2. Beigeordneter

September 1936 es werden berufen:

Richard Krug, Bürgermeister

Oswin Stötzner, 1. Beigeordnetre

Walter Baumann, 2. Beigeordneter

15.04.1937

Oswin Stötzner, Bürgermeister

November 1939

Walter Baumann verzogen

Nachfolger als 2. Beigeordneter wird: Hermann Isecke

Dezember 1939

Oswin Stötzner, Bürgermeister

Otto Dietze, Gemeinderat

Willy Kroke, Gemeinderat

Otto Krämer, Gemeinderat

Paul Berthold, Gemeinderat

Eingemeindung der Orte Stolzenhain und Romsdorf in die Gemeinde Weißenborn

Abschrift:

Der Landrat II – 21 -8

Weißenfels, den 29. Januar 1945

an die Bürgermeister in Romsdorf, Stolzenhain und Weißenborn

Ich beabsichtige, die Gemeinde(n) Romsdorf und Stolzenhain in die Gemeinde Weißenborn einzugliedern.

Abschrift:

Auf Grund der §§ 15 Abs. 1 u. 117 Abs. 3 der deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RG Bl. I, S.49) gliedere ich in die Gemeinde Weißenborn (Kreis Weißenfels) die im gleichen Kreis gelegene(n) Gemeinde(n) Romsdorf und Stolzenhain ein.

Als Tag der Rechtswirksamkeit der Eingliederung gilt der 1. Juli 1945.In den eingegliederten Gebietsteilen tritt das Ortsrecht der Gemeinde Weißenborn am 1. Juli 1945 in Kraft.

II – 27 -8

Merseburg, den 10. Juni 1945

Der Oberpräsident von

Halle-Merseburg

Abschrift:

Merseburg, 10 Juli 1945 Gemäß § 10 der Deutschen Gemeindeordnung vom 31.01.1935 (Rg Bl. I, S.49) und unter Bezug auf den Ministerialerlaß vom 20.01.1939 – Va 5155/38-1002 betr. Benennung von Gemeindeteilen (MBL.i.V. S.101) wird zugelassen, dass die bzw. Gemeinden, die in andere Gemeinden eingegliedert worden sind, ihren bisherigen Namen als Ortsteilnahmen beibehalten.

Die Gemeinde Stolzenhain legte gegen die Eingemeindung Einspruch ein, dieser wurde jedoch abgelehnt, da die Begründung der Ablehnung vom Landrat nicht anerkannt wurde.

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Aus Aktenbeständen des Landratsamtes Weißenfels – Unterlagen über Eingemeindungen im Kreis Weißenfels - im Landesarchiv Merseburg)

M. Wötzel, Juni 2023