Der Burgenlandkreis sucht ab sofort für das Sozialgericht Halle Bürgerinnen und Bürger, die in der Amtsperiode vom 1. Juli 2027 bis zum 30. Juni 2032 ehrenamtlich als Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit tätig sein wollen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Vorkenntnisse benötigen, wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter für den Bereich Sozialversicherung/Grundsicherung für Arbeitssuchende/Arbeitsförderung mit. Die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt unentgeltlich. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
| Voraussetzungen für eine Bewerbung sind: | |
| • | deutsche Staatsbürgerschaft |
| • | die Vollendung des 25. Lebensjahres am 01.07.2027 |
| • | Wohnsitz im Burgenlandkreis |
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| Für die Bewerbung sind folgende Daten unbedingt erforderlich: | |
| • | Name |
| • | Vorname |
| • | Geburtsdatum |
| • | Geburtsort |
| • | Beruf |
| • | vollständige Anschrift |
| • | Telefonnummer |
| • | E-Mail-Adresse |
Von einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind Mitglieder der Vorstände von Trägern und Verbänden der Sozialversicherung, der Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigungen und der Bundesagentur für Arbeit.
Darüber hinaus sind Personen ausgeschlossen, die infolge eines Richterspruchs (Urteil) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, die nicht das Wahlrecht der gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und die sich
nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Bewerbungen sind bis zum 15. November 2026 schriftlich an das Rechts - und Ordnungsamt des Burgenlandkreises, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, oder per E-Mail an rechtsamt@blk.de zu richten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern unter der Rufnummer: 03445 73-1758 an das Rechtsamt- und Ordnungsamt des Burgenlandkreises wenden.
Die entsprechende Erklärung steht auf der Homepage www.burgenlandkreis.de als Download zur Verfügung.
Rückfragen richten Sie bitte an: Pressestelle - Christina Vater
Telefon: 03445 73 - 1004, E-Mail: pressestelle@blk.de