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Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 12/2024
Kretzschau
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Neues aus der Gemeinde

In der Sitzung des Gemeinderates am 09.10.2024 wurde seitens der Verwaltung der Lärmaktionsplan der Gemeinde vorgestellt. Hier geht es vor allem um die Belastung der Anwohner und Anwohnerinnen an der B2 in den Ortsteilen Grana und Näthern. Da jedoch viele Fragen unbeantwortet blieben, wurde die Beschlussvorlage zurückgezogen und soll auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.11.2024 gesetzt werden.

Eine intensive Diskussion rief die Information über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle vom 30.09.2024 über den Bescheid der Verbandsgemeindeumlage für 2021 hervor. Hier hatte das Gericht entschieden, dass der Bescheid in Gänze aufzuheben und zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen ist. Die Gemeinderäte, die den Beschluss zum Widerspruch und zur Klage gegen den Bescheid 2021 gefasst hatten, erklärten noch einmal die Beweggründe:

Es ging und geht den Gemeinderäten der Gemeinde Kretzschau nicht darum, sich nicht an der Umlage der Kosten für Verwaltung und den Aufgaben der Verbandsgemeinde zu beteiligen. Jedoch fand und findet diese Umlage nicht im Gleichrang, sprich auf Augenhöhe statt. Im Jahr 2021 war der Haushalt der Verbandsgemeinde ausgeglichen, im Gegensatz dazu war er es bei vier der fünf Mitgliedsgemeinden nicht. Genau dies hat die Richterin gerügt und darauf hingewiesen, die Aufgaben, welche die Gemeinde zu erfüllen hat, gleichwertig denen der Verbandsgemeinde und des Kreises sind. Die Gemeinde Kretzschau hatte seit der Gemeindegebietsreform zum 01.01.20210 und der Einführung der Doppik (doppelte Haushaltsführung) ab 2012 teils gar keinen Haushalt und fast in jedem Jahr war der Haushalt nicht ausgeglichen, obwohl, Sie liebe Bürgerinnen und Bürger sehen es, nur wenige Investitionen getätigt wurden und die Unterhaltung der Straßen und Gebäude nicht ausreichend erfolgt. Da auch die Landesregierung, welche mit Hilfe des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die finanzielle Ausstattung von Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreis zuständig ist, nicht auf die „Hilferufe“ der Gemeinden reagierte, sah sich der Gemeinderat gezwungen, sich zu wehren und die Rechte unserer Gemeinde zu verteidigen. Das Gericht hat nun zu unseren Gunsten geurteilt.

Es bleibt abzuwarten, wie die Verbandsgemeinde mit dem Urteil umgeht. Der Gemeinderat ist für konstruktive Gespräche auf Augenhöhe bereit und erwartet auch von der Landesregierung, das FAG so zu ändern, dass alle kommunalen Ebenen ihren Aufgaben gerecht werden können.

Auch wenn wir, wie oben erwähnt, mit der Unterhaltung unserer Objekte nicht auf aktuellem Stand sind, konnte u.a. die Reparatur der Brücke in Kretzschau (Hauptstraße /Südstraße) ausgeführt werden.

Anemone Just
Bürgermeisterin
Gemeinde Kretzschau