Unser Schloss Droyßig, ein bedeutendes Kulturdenkmal in unserer Verbandsgemeinde, steht im Mittelpunkt intensiver Diskussionen. Die geplante Sanierung des historischen Bauwerks hat sich zum echten Zankapfel entwickelt. Unterschiedliche Interessenlagen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde und damit auch im Verbandsgemeinderat erschweren die Entscheidungsfindung und sorgen immer wieder für öffentliche Debatten.
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Während Einzelne weiterhin die zukünftige Nutzung des Objektes als Verwaltungssitz in Frage stellen, ist für andere die Frage der Sanierungs- und späteren Betriebskosten der zentrale Streitpunkt.
Nutzung
Die Möglichkeit, Bundes- und Landesmittel aus einem speziell für die Sanierung von Kulturdenkmälern eingerichteten Förderbudget (Investitionsgesetz Kohleregion, Förderaufruf Denkmalpflege Burgenlandkreis) zu erhalten, war ausschließlich an eine geplante öffentliche Dauernutzung gebunden. Vorschläge, Einnahmen durch nachfolgende Nutzungen zu erzielen oder das Objekt einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, wären daher nicht förderfähig gewesen. Es ist als besonders positiv zu bewerten, dass mit einer außergewöhnlich hohen Förderquote von 95 % der geplanten Sanierungskosten in Höhe von 19,5 Mio. EUR eine Förderzusage über 18,5 Mio. Euro (davon rd. 17,5 Mio. EUR Bundesmittel und 1,0 Mio. Landesmittel) erteilt wurde. Das Landesverwaltungsamt stellte von Beginn an klar, dass die Gemeinde Droyßig aufgrund fehlender Ressourcen nicht in der Lage wäre, ein Projekt dieser Größenordnung allein umzusetzen. Dies führte schließlich zum Abschluss eines langfristigen, kostenfreien Nutzungsvertrags für das Kernschloss zwischen der Gemeinde und der Verbandsgemeinde.
Wirtschaftlichkeit
Der Verbandsgemeinderat hat mit mehrheitlichem Grundsatzbeschluss das Projekt unterstützt. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Eigenmittelanteil von rd. 1,0 Mio. EUR nicht ausreichen würde, um eine eigenständige Sanierung des aktuellen Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen jedoch weder konkretisierte noch fachplanerisch untersetzte Investitions- und Betriebskostenermittlungen (nach Sanierung) für das Schloss oder das bestehende Verwaltungsgebäude vor, sodass noch keine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen werden konnte. Diese wurde zwischenzeitlich von einem externen Büro auf Basis des jetzigen Planungsstandes erstellt. Die Gegenüberstellung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die kalkulierten jährlichen Nutzungskosten (Kapital-, Betriebs- und Instandsetzungskosten) bei der denkmalgerechte Sanierung des Schlosses um rd. 110.000 EUR günstiger darstellen als bei einer Sanierung des vorhandenen Verwaltungsgebäudes.
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Auch diese Wirtschaftlichkeitsberechnung wird von Teilen des Verbandsgemeinderates angezweifelt, mit der Besorgnis, dass einerseits weit höhere Sanierungskosten für das Schloss entstehen könnten und in der Berechnung anzunehmen wären und andererseits die alternativ von der Verbandsgemeinde aufzuwendenden Eigenmittel für eine Sanierung des jetzigen Verwaltungsgebäudes zu hoch angesetzt wurden. Beide Argumente sind nicht völlig zu entkräften, führen aber zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner anderen Betrachtung der Wirtschaftlichkeit.
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Die Kosten für die Sanierung des Schlosses wurden von den Planern inzwischen präzise kalkuliert und bewegen sich innerhalb des festgelegten Förderbudgets. Zur weiteren Optimierung wurden gezielte Maßnahmen zur Kosteneinsparung umgesetzt, sodass ein zusätzlicher Puffer für mögliche Preissteigerungen bei der späteren Vergabe von Leistungen eingeplant ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bislang in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigte Einnahmen aus dem Verkauf des aktuellen Verwaltungsgebäudes einzusetzen, um die Eigenmittel zu reduzieren oder zusätzliche finanzielle Reserven zu schaffen.
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Die Überprüfung des Verwaltungsgebäudes zeigt deutlichen Sanierungsbedarf: Es bestehen allgemeine Baumängel, eine marode Bausubstanz, aufsteigende Nässe, keine ausreichende Barrierefreiheit, Verbesserungsbedarf bei Raumaufteilung und -größe sowie kein zweiter Rettungsweg. Ein Planungsbüro hat die Investitionskosten berechnet und durch den Baukostenindex bestätigt; sie werden auf mehrere Millionen Euro geschätzt.
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Teilweise wird argumentiert, dass die bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigten Kosten für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes durch mögliche Fördermittel im Rahmen einer energetischen Sanierung reduziert werden könnten. Das ist richtig, aber selbst unter der Annahme einer maximalen Förderung verbleibt ein Eigenanteil der Verbandsgemeinde, der deutlich über den erforderlichen Eigenmitteln für die Schloss-Sanierung liegt und folglich zu signifikant höheren laufenden Kapitalkosten führt.
Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat bislang Planungskosten in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR für das Schlossprojekt veranlasst. Im Falle eines Projektabbruchs müsste die Verbandsgemeinde diese Kosten vollständig übernehmen, da aufgrund der dann notwendigen Rückforderung der Fördermittel keine Refinanzierung möglich wäre.
Planungsstand und Ausblick
Die vorbereitenden Arbeiten, darunter die Entkernung und der Rückbau der Einbauten nach 1945, sind abgeschlossen. Die Entwurfsplanung für das gesamte Sanierungsvorhaben wurde am 29. Oktober 2025 vom Verbandsgemeinderat mit deutlicher Mehrheit (14:7 Stimmen) beschlossen. Inzwischen ist auch die Genehmigungsplanung beendet und der Bauantrag eingereicht; für den Genehmigungsprozess wird eine Dauer von etwa 20 Wochen erwartet. Nach Erteilung der Baugenehmigung soll der Verbandsgemeinderat die Ausführungsplanung freigeben, woraufhin die Gewerke ausgeschrieben werden, mit dem Ziel, Anfang 2027 mit dem Bau zu beginnen und die Fertigstellung für November 2029 zu planen.
Für die weitere Diskussion zu diesem Thema wäre ein sachlicher und konstruktiver Austausch erstrebenswert. Zielgerichtetes Handeln und entschlossene Entscheidungen könnten wesentliche Grundlagen für nachhaltige Entwicklungen schaffen. Die aktuell bestehende Option, bedeutende Fördermittel für den Erhalt eines historisch relevanten Schlosses einzusetzen, stellt eine außergewöhnliche Gelegenheit dar, die es auch im Interesse kommender Generationen zu nutzen gilt.
Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Verbandsgemeinde wünsche ich frohe Festtage und für das Jahr 2026 Gesundheit und Zufriedenheit.