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Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 15/2023
Verbandsgemeinde
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Bundesteilhabepreis „GESUNDHEIT INKLUSIV - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“

Thema 2023: „GESUNDHEIT INKLUSIV - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet seit 2019 jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Aufgabe, den vom BMAS ausgelobten Preis auszuschreiben. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2023 liegt auf dem Zusammenspiel von Versorgungs-Zugang und Versorgungs-Qualität der barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung und der häuslichen Intensivpflege, einschließlich der außerklinischen Intensivpflege, eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Hauptherausforderung hierbei ist die Sicherung der bedarfsorientierten Behandlung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Die Zugänglichkeit von Praxen und Ambulanzen ergibt sich dabei nicht nur durch die baulichen Voraussetzungen, sondern auch durch die persönlichen und digitalen Kommunikationsmöglichkeiten sowie anhand der Ausstattung der Räumlichkeiten.

Die Qualitätssicherung der Behandlung und Versorgung kann sich auf die gesamte Versorgungskette und -netze für Patienten mit Behinderungen beziehen. Dabei spielt die Partizipation und aktive Mitwirkung der Patienten eine entscheidende Rolle.

Ziel ist es, eine inklusive, ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau ohne soziale Isolation für Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sicherzustellen.

Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte und Angebote der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung im städtischen und/oder ländlichen Umfeld.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies bezieht sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarztpraxen, Spezial- oder Fachzentren und Ärztenetze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktikerpraxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

Wann kann man sich bewerben?

Bewerbungsstart:

14. September 2023

Abgabeschluss:

20. Dezember 2023

Den ausführlichen Text, Teilnahmebedungungen und das Bewerbungsformular finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter: https://www.vgem-dzf.de/de/aktuelles/bundesteilhabepreis.html