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Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 16/2023
Verbandsgemeinde
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Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer

Der Winter steht vor der Tür, deshalb möchten wir die Bürgerinnen und Bürger nochmals über den Winterdienst und die Straßenreinigung informieren. Mit der Übertragung des Winterdienstes an die Grundstückseigentümer geht auch die Haftpflicht von der Kommune an diese über. Im Schadensfall ist die Haftpflicht des Grundstückseigentümers heranzuziehen. Sollte ein Passant vor einem Grundstück, an dem der Winterdienst nur mangelhaft durchgeführt wurde, verunfallen, dann kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor den Grundstücken zu beräumen und abzustumpfen. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden. Für die Schneeräumung hat sich der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten Streumaterial anzuschaffen. Es sollte ausschließlich nur Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung von Blitzeis verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst durch die Gemeinden, bzw. deren Dienstleister ausführen zu können, ist es notwendig, möglichst alle Fahrbahnen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Wir fordern alle Grundstückseigentümer auf, ihrer Räum und Streupflicht nachzukommen.

Ihr Ordnungsamt