Titel Logo
Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 2/2023
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Weitere Entlastungen durch neues Wohngeldgesetz

Seit 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Auch die Wohngeldstellen im Burgenlandkreis sind darauf vorbereitet und stehen den Bürgerinnen und Bürgern für die Umsetzung zur Verfügung. Im Burgenlandkreis gibt es 4 Wohngeldstellen, welche die unterschiedlichen Gebiete abdecken:

Wohngeldstelle für die Stadt Zeitz:

Telefon: 03441 83452

E-Mail: wohngeld@stadt-zeitz.de

Wohngeldstelle der Stadt Weißenfels:

Telefon: 03443 370323 bis – 326

E-Mail: wohngeldstelle@weissenfels.de

Wohngeldstelle der Stadt Naumburg:

Telefon: 03445 273372

E-Mail: wohngeld@naumburg-stadt.de

Wohngeldstelle für das Kreisgebiet außerhalb der drei Städte:

Telefon: 03445 731266 und 73-1293

E-Mail:sozialamt@blk.de

Hintergrund:

Inhalt des Gesetzes wird die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gegenwärtigen Energiekrise sein. Erwerbstätige mit kleinen Einkommen haben dann Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung vom Staat, um ihre Wohnkosten zu decken. Das Wohngeld kann nicht nur von Mieterinnen und Mietern, sondern auch von Eigenheimbesitzenden sowie von Heimbewohnern (z. B. im Pflegeheim) beantragt werden. Deshalb wird voraussichtlich eine deutlich erhöhte Anzahl an Personen wohngeldberechtigt sein. Auch der Zuschuss zum Wohngeld wird deutlich erhöht.

Weiterführende Informationen und häufige gestellte Fragen zum Wohngeld finden Sie unter: https://www.bmwsb.bund.de/Shared-

Docs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-

plus-liste.html

Um Wohngeld zu erhalten, ist vorab ein Antrag zu stellen. Die jeweiligen Anträge können online unter dem Link https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohngeld/ ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden.

Für die Wohngeldberechnung sind das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Miete des Wohnraums oder Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum, Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnort entscheidend. Einen möglichen Wohngeldanspruch kann man schon einmal vorab online mit einem Wohngeldrechner (z. B. www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner 2023 oder www.smartrechner.de o. a.) ausrechnen lassen.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld beziehen, müssen nichts veranlassen. Sie bekommen automatisch das höhere Wohngeld.