Die Verbandsgemeinde Droyßiger – Zeitzer Forst hat unter Beachtung der Regelungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) vom 22. Juni 2001 (GVBl. LSA 2001, S. 214) in der derzeit geltenden Fassung, eine Schiedsstelle eingerichtet.
Die Aufgaben einer Schiedsstelle wird von einer Schiedsperson wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Die Schiedsperson wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Verbandsgemeinderat Droyßiger – Zeitzer Forst gewählt. Für die nächste Wahlperiode sucht die Verbandsgemeinde Droyßiger – Zeitzer Forst eine engagierte Schiedsperson.
Die Voraussetzungen, die an eine Schiedsperson gestellt werden, ergeben sich aus dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG). Danach muss eine Schiedsperson insbesondere nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Diese soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben. In das Amt soll weiter nur berufen werden, wer bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Zeitz.
Bürger, die sich für diese anspruchsvolle und wichtige Tätigkeit interessieren und ein Interesse an der außergerichtlichen Streitschlichtung haben, können bis zum
15. Februar 2023
ihre Bewerbung in der Verbandsgemeinde Droyßiger – Zeitzer Forst, Zeitzer Str. 15, 06722 Droyßig abgeben. Telefonische Auskünfte können unter der Tel.-Nr: 034425 41435 eingeholt werden.
Droyßig, den 02.01.2023