Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Künftig dürfen für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese Maßnahme soll Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinheitlichen.
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein digitales Lichtbild für Ihren Antrag zu erstellen:
• Bei zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleistern
Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von den Anbietern ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Einwohnermeldeamt übermittelt werden. Das Lichtbild wird über eine gesicherte Cloud hochgeladen. Sie erhalten einen Code, mit dem die Behörde das Bild abrufen kann. Bitte erfragen Sie die anfallenden Kosten direkt beim jeweiligen Anbieter.
• Im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Gegen eine Gebühr können Sie Ihr digitales Lichtbild direkt im Einwohnermeldeamt anfertigen lassen.
Wird für ein Ausweisdokument das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Sollten Sie ausnahmsweise zwei Dokumente - beispielsweise Personalausweis und Reisepass - zeitgleich beantragen wollen, zahlen Sie je Dokument 6,00 € zusätzlich.
Wichtiger Hinweis:
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente nicht mehr zugelassen.