Mit Kabinettsbeschluss vom 04.03.2025 wurde der Gesetzentwurf „Gesetz zur Förderung von Kunst und Kultur im Land Sachsen-Anhalt (KulturFöG LSA)“ zur Anhörung freigegeben.
Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur den Entwurf des KulturFöG LSA übersandt und die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zu nehmen.
Der Gesetzentwurf regelt eine Vielzahl von Kulturbereichen, wie Landesstiftungen, Digitalisierung, Stärkung von Bibliotheken und leistungsstarke Musikschulen.
In den Bereichen der Bibliotheken und Musikschulen wird allerdings im Gesetzentwurf auf die bestehenden Gesetze, dem Bibliotheksgesetz und dem Musikgesetz, verwiesen.
Das Thema der Kulturförderung stellt nur auf die vorhandene Kulturförderung des Landes ab und trifft keine Aussage weiterer finanzieller Möglichkeiten.
Die in § 24 definierten Angaben für Museen sehen wir kritisch. Museen in kommunaler Trägerschaft können diese Bereiche nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel erfüllen.
Quelle: Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA)