Ihr engagiert euch für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in Sachsen-Anhalt? Dann hat euer Schaffen Vorbildcharakter für die Menschen in Sachsen-Anhalt! Bewerbt euch JETZT auf den Umweltpreis Sachsen-Anhalt 2026 – eine Auszeichnung der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK). Das diesjährige Jubiläumsmotto:
„30 Jahre Umweltpreis Sachsen-Anhalt -
Wir lieben Natur. Wir lieben Menschen.“
Dieses Motto bringt auf den Punkt – und auf eine gemeinsame Ebene –, wofür der Umweltpreis seit 30 Jahren steht: Naturschutz und gesellschaftliches Engagement gehören untrennbar zusammen. Wir würdigen die vielen Menschen, die den Schutz unserer Umwelt tragen.
Egal ob mit Bezug zu Bildung und Forschung, praktisch umgesetzt oder medial aufgearbeitet, wir suchen Aktivitäten und Projekte, die seit mindestens einem Jahr aktiv sind und Sachsen-Anhalt zugutekommen.
Der Preis soll gebührende Anerkennung ermöglichen und dazu beitragen, andere zum Mit- und Nachmachen zu motivieren. Die Ausschreibung erfolgt unter wechselnden Jahresthemen.
Zahlreiche Aktivitäten im Umweltschutz wären ohne den persönlichen Einsatz von Ehrenamtlichen kaum denkbar. Daher ist der Stiftung die Wertschätzung von ehrenamtlicher Tätigkeit ein ganz besonderes Anliegen. Mit dem Umwelt-Ehrenpreis wird langjähriges Engagement von Personen
oder Personengruppen prämiert. Der Preis wird unabhängig vom Motto des Umweltpreises vergeben. Für eine Ehrenpreis-Nominierung muss die Person bzw. Personengruppe von Dritten vorgeschlagen werden. Die Bewerbung erfolgt gesondert zum Umweltpreis.
Bewerbungsunterlagen:
Unter https://www.sunk-lsa.de/umweltpreis. Wir bitten um Verständnis, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden können, die anhand des über die Stiftungswebsite bereitgestellten Online-Bewerbungsformulars angefertigt wurden.
Die Einsendung des Bewerbungsformulars muss bis Sonntag, der 26. April 2026. Bitte lesen Sie sorgfältig die Teilnahmebedingungen. Durch Einreichen einer Bewerbung bzw. Ehrenpreis-Empfehlung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde.