Körperschaft des öffentlichen Rechts
06712 Zeitz, Lindenallee 20,
Tel. 03441 22 91 920
Fax 03441 22 96 044
E-Mail: UHV-Weisse-Elster@t-online.de
Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ mit, dass in der Zeit von
15. Juni 2026 bis Ende Dezember 2026
die erforderliche Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden. Die Mahd erfolgt mit Freischneidern, der Mähraupe und dem Schlepper mit Frontschlegler.
| Hinweise: | |
| 1. | Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Uferstrecken zu dulden haben. Ebenso ist zu dulden, dass eventueller Aushub auf den anliegenden Grundstücken eingeebnet wird. Anlagen oder Hindernisse wie auch Einleitungen in und an den Gewässern können Mehrkostenforderungen nach sich ziehen. Anlieger, Hinterlieger oder Nutzer von Gewässern werden ersucht, Ufer und Gewässer für die Unterhaltungsarbeiten freizuhalten. |
| 2. | Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Jährlich wiederkehrende Arbeiten wie die Böschungsmahd werden aufgrund der tatsächlichen Bedingungen wie Hydraulik, Erreichbarkeit, Witterung oder Technologie zeitlich durch den UHV „Weiße Elster“ eingeordnet. Es besteht kein Grund zur Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten worden sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt nicht! |