Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt nur erfolgt, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt (Art. 6 Abs. 1 a Datenschutzgrundverordnung).
Im Amtsblatt „Forstkurier“ werden somit Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum nur noch
mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen
veröffentlicht.
Ebenso werden wir die Daten ohne Zustimmung nicht mehr an die Tageszeitung zur dortigen Veröffentlichung weitergeben.
Die Einwilligungserklärung mittels eines Vordruckes können Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst abrufen oder im Einwohnermeldeamt in Droyßig erhalten.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder widerrufen.