Quelle: ADAC
Sie rettet Leben
Wenn es kracht im Straßenverkehr müssen Rettungskräfte so schnell als möglich zur Unfallstelle gelangen können. Damit das auf Autobahnen gelingt, müssen Autofahrer/innen eine Rettungsgasse bilden. Sie sind dazu verpflichtet unverzüglich die Autobahn für Einsatzfahrzeuge passierbar zu machen.
| Wie ist eine Gasse zu bilden? | |
| Die obige Zeichnung zeigt, dass die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur nach links ausweichen, alle anderen weichen nach rechts aus. | |
| Nach dem Prinzip „Rechte Hand“: | |
| - | Daumen (zeigt nach links) = linke Spur |
| - | Zeigefinger und Mittelfinger (zeigen nach rechts) = rechte Spuren |
| - | dazwischen können Einsatzkräfte passieren |
Der Standstreifen bleibt frei.
Um vor einem Stau zu warnen, darf kurzzeitig die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
Wer die Rettungsgasse pflichtwidrig befährt, dem droht folgende Strafe:
200 € (und mehr), zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?
Nach § 11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung muss eine freie Gasse gebildet werden „sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich Fahrzeuge im Stillstand befinden“. „Sobald“ bedeutet hier: unverzüglich, sofort, ohne zu überlegen.
Denn Rettungskräfte müssen ungehindert zur Unfallstelle gelangen können.