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Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 7/2023
Droyßig
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Weißenborn_Unterlagen aus dem Landesarchiv Merseburg Chronik Weißenborn_Stolzenhain

(aus der Chronik von K. Penkwitz - neu geordnet von M. Wötzel/Weißenborn)

Weißenborn

Emil Schmeißer und Richard Helmig stellten im März 1924 den Antrag auf Überlassung von je 750 qm Bauland „auf der Lehmgrube“.

08. März 1927

Beschluß der Gemeinde Weißenborn über die Aufnahme eines Darlehens von 4000 RMK zur Pflasterung der Dorfstraße.

Geschäfts-Nummer 2189 / 2354 Nr. 707 der Beschlußliste

28. März 1928

Genehmigung einer Biersteuerverordnung der Gemeinde Weißenborn

Geschäfts-Nummer 7484

13. Dezember 1937

Werner Grünbeyer übernimmt Bürgermeisteramt Julius Kurt Burkhardt 1. Beigeordneter aus Nr. 50

1946

Franz Schlüssler Bürgermeister

25. April 1945

1115 Einwohner und 350 Ostflüchtlinge angemeldet

14. September 1945

Gemeinde Weißenborn, nach Eingliederung von Romsdorf und Stolzenhain, 902 Einwohner einschließlich Evakuierter und Flüchlingen.

Stolzenhain

1912

Loebel Gemeindevorsteher

25. April 1921

Gemeindevertretung: O. Lehmann (Vorsteher); H. Linßner (Schöffe); A. Schmeißer; A. Spindler; M. Kluge; O.Stecher; K. Backhauß; O. Schumann; W. Staate

Juni 1925

Gemeindevertretung: A. Otto (Vorsteher), H. Linßner (1.Schöffe); A. Graul

bis 1934

(Hilfsschöffe); K. Backhaus; M. Kluge; O. Stecher; A. Schmeißer; O. Schumann

O. Lehmann; A. Spindler

Alfred Otto war bis 19. Juni 1928 Bürgermeister. Otto Lehmann Bürgermeister von 28. Juli 1928 bis 26. November 1934. Beide waren Landwirte.

1934

Gemeindevertretung: O. Födisch; A. Enax; O. Schumann, F. Kluge (Ersatz), W. Staate (Ersatz)

1936

K. Schmeißer (Bürgermeister); M. Kluge u. P. Schmidt (beide Beigeordnete)

1937

K. Schmeißer (Bürgermeister); Gemeindevertreter: K. Backhaus

W. Staate; W. Just; O. Födisch

Im Dezember 1936 gab es eine Schadenersatzklage der Gemeinde Stolzenhain gegen den früheren Gemeindevorsteher O. Lehmann wegen Amtsmissbrauch.

Verstoß: Lehrer Hoffmann hatte für den Harmoniumkauf 3500,- Mark vorgeschossen, die mit falschen Rechnungen über Wegebau und Anderes in mehreren Jahren zurückgezahlt wurden, trotz Verbotes des Landrates, da es sich um Kirchenangelegenheiten handelte, die nicht von der Gemeinde bezahlt werden durften.

Das Urteil vom Landgericht Naumburg vom 26. Juni 1937:

2000,- RM zu zahlen an die Gemeinde Stolzenhain und Zinsen seit 01.10. 1934 und von 1000,- RM mit Zinsen vom 31.03.1932 - 01.10.1934. Außerdem hat Lehmann 2/3 der Gerichtskosten zu tragen und die Gemeinde Stolzenhain 1/3 Kosten.

Lehmann übergab seinen Erbhof an den Sohn um von dem Betrag frei zu kommen. Die Gemeinde stellte den Antrag, dem Übernehmenden für die Zahlung zu verpflichten in den Übernahmedokumenten.

Abschrift: Weißenfe,ls den 14.02.1928 / Geschäfts Nr. 1695 / Nr. P2a der Beschlußliste

1) Genehmigung einer Biersteuerordnung der Gemeinde Stolzenhain

Beschluß genehmigt / in Kraft ab 01. April 1928

Abschrift: Nachtrag zur Biersteuerordnung der Gem. Stolzenhain vom 28. Januar 1928.

Auf Grund der §§1 und 2 zweiter Abschnitt der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 und des Ministerialerlasses vom 01.08.1930 - IV St. 1018 und II B 2630 - (Mbl. iV.S.706) wird zur Biersteuerordnung der Gem. Stolzenhain vom 28.02.1928 folgender Nachtrag beschlossen: Artikel 1 §2 erhält folgende Fassung:

Die Steuer beträgt je Hektoliter bei: Einfachbier 2,50 RM; Schankbier 3,75 RM

Vollbier 5,00 RM; Starkbier 7,50 RM

Die erhöhte Biersteuer wird ab den 01.01.1931 erhoben.

Am 05.03.1933 wurde ein weiterer Nachtrag zur Biersteuerverordnung erfasst pro Hek.L.

Einfachbier 3,75 RM; Schankbier 4,50 RM; Vollbier 6,00 RM; Starkbier 9,00 RM.

Abschrift: August 1927 Gem. Stolzenhain als Mitglied bei der ländl. Spar- und Darlehenskasse Weißenborn Sitz Stolzenhain eingetragen. Sie hat einen Anteil in Höhe von 10,- Mark erworben.

Die Fortführung „Unterlagen aus Landesarchiv Merseburg“ für den Ort Romsdof und weitere Dokumente lesen Sie in der Juni Ausgabe 2023.

M. Wötzel / April 2023