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Forstkurier Amts- u. Informationsblatt VG Droyßiger-Zeitzer Forst
Ausgabe 9/2026
Verbandsgemeinde
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Pflicht der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigter

Bei Kontrollfahrten im Bereich unserer Verwaltungsgemeinschaft mußte in letzter Zeit immer häufiger festgestellt werden, dass die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten ihrer Straßenreinigungspflicht oftmals nicht bzw. nur unzureichend nachkommen.

Unsere Mitgliedsgemeinden haben alle mit Beschluß der Gemeinderäte eine Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst beschlossen.

Danach sind alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zur Reinigung

der an ihren Grundstücken angrenzenden Straßen und Straßenteile verpflichtet.

Die Reinigungspflicht umfaßt auch die Entfernung aller nicht auf den Gehweg, die Straße und die Straßenrinnen gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Wildwuchs, Gras, Laub, Unkraut und Kehricht.

Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.

Wir fordern hiermit alle Bürger auf uns bei der Durchsetzung der Reinigungspflicht zu unterstützen, damit unsere Gemeinden nicht nur schöner sondern auch sauberer und einladender werden.

Unbelehrbare müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen!

Ihr Ordnungsamt