Am Dienstag, dem 29.09.2026, 19:00 Uhr fand die achte öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus, Ratssaal, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, statt.
| Tagesordnung: -öffentlich- | |
| TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister |
| TOP 2 | Kenntnisnahme Protokoll |
| TOP 3 | Bericht des Bürgermeisters |
| TOP 4 | Anfragen der Gäste an den Bürgermeister |
| TOP 5 | Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse |
| TOP 6 | Aufhebung des Beschlusses Nr.: 48/2026 des Gemeinderates vom 25.08.2026 – Beschluss |
| TOP 7 | Vergabe Lieferung von Brandschutzbekleidung für den Innenangriff – Beschluss |
| TOP 8 | Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag in Dürrröhrsdorf Dittersbach, OT Elbersdorf, Gemarkung Elbersdorf, Flurstück 243/4 – Beschluss |
| TOP 9 | Abschluss eines Tauschvertrages, Flurstück 17/23, Gemarkung Dürrröhrsdorf gegen das Flurstück 17/25 Gemarkung Dürrröhrsdorf – Beschluss |
| TOP 10 | Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach über die S160 Fahrbahnerneuerung westlich und in Wilschdorf, 2. BA Ortsdurchfahrt Wilschdorf – Beschluss |
| TOP 11 | Einreichung der Teilmaßnahmen zur funktionalen und gestalterischen Neuausrichtung vorhandener Flächen in Bewegungs- und Ruhezonen an der Grundschule im Rahmen des Startchancen Programmes (Säule 1) – Beschluss |
| TOP 12 | Halbjahresbericht 2026 |
| TOP 13 | Kreditumschuldung |
| TOP 14 | Renaturierung des Hofeteiches im OT Wilschdorf – Beschluss |
| TOP 15 | Beschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi |
| TOP 16 | Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Kommunalen Wärmeplanung – Beschluss |
| TOP 17 | Turnhalle - Grundsatzentscheidung zur Umsetzung eines wichtigen Zukunftsprojektes der Gemeinde – Beschluss |
| TOP 18 | Verkauf kommunaler Liegenschaften, Alte Straße 3, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Dobra – Beschluss |
| TOP 19 | Verkauf kommunaler Liegenschaften, Scheune Finkensteg, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Porschendorf – Beschluss |
| TOP 20 | Verkauf kommunaler Liegenschaften, Hohnsteiner Str. 80, 01833 Dürrröhrsdorf OT Stürza - Beschluss |
| TOP 21 | Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Beschlüsse |
| TOP 22 | Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher |
Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst (öffentlich).
Beschluss Nr.: 51/2026
Der Gemeinderat hebt den Beschluss 48/2026 vom 25.08.2026 auf.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 52/2026
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Lieferung von Brandschutzbekleidung für den Innenangriff an die Firma:
Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH
Zum Tower 5
01917 Kamenz
in Höhe von 77.585,62 EUR (brutto)
Der Endpreis beträgt abzgl. 1 % Skonto bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang insgesamt 76.809,76 EUR.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 53/2026
Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen zu einem Bauantrag vom 04.09.2026 in 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, OT Elbersdorf, An der Schönen Höhe 14, Gemarkung Elbersdorf, Flurstück 243/4 zu erteilen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 54/2026
Der Gemeinderat beschließt den Tausch des Flurstücks 17/23, Gemarkung Dürrröhrsdorf gegen das Flurstück 17/25 Gemarkung Dürrröhrsdorf.
Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, gefasst.
Beschluss Nr.: 55/2026
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach über die S160 Fahrbahnerneuerung westlich und in Wilschdorf, 2. BA OD Wilschdorf.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 56/2026
Der Gemeinderat beschließt die Einreichung der beigefügten Teilmaßnahmen im Rahmen des Startchancen-Programms zur funktionalen und gestalterischen Neuausrichtung vorhandener Flächen in Bewegungs- und Ruhezonen an der Grundschule und stellt die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten im Rahmen der jeweiligen Haushalte bereit.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragstellung vorzunehmen und in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule die konkrete Ausgestaltung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen voranzutreiben.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 57/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach beauftragt den Bürgermeister den zum 30.9.26 auslaufenden Kredit in Höhe von 298.282,45 EUR umzuschulden. Bei der Angebotseinholung sollen folgende Konditionen vorgegeben werden:
Art des Darlehens: Ratendarlehen
Darlehenshöhe: 298.282,45 EUR
Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich (30/360) jeweils zum Quartalsende
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgung: 29.100,76 EUR p.a., vierteljährlich 7.275,19 EUR nachträglich jeweils zum Quartalsende
Disagio/Nebenkosten: nein
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 58/2026
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme zur Renaturierung des Hofeteiches im Ortsteil Wilschdorf sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Der erhöhte Eigenanteil in Höhe von 53.000 EUR soll aus der Instandhaltungsmaßnahme 209-Sanierung Dorfteich Dobra (20.000 EUR), der Instandhaltungsmaßnahme 329-Dachsanierung JC Dittersbach (30.000 EUR) und durch eingesparte Kassenkreditzinsen aufgebracht werden.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 59/2026
Der Gemeinderat beschließt, die gesetzlich vorgeschriebene Kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit den Verwaltungen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 60/2026
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Städten und Gemeinden zur Regelung der organisatorischen Zusammenarbeit sowie zur Verteilung der hieraus entstehenden Kosten.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
| Beschluss Nr.: 61/2026 | ||
| 1. | Die grundhafte Sanierung und Erweiterung der Turnhalle wird als eine wichtige und vorrangige Zukunftsinvestition der Gemeinde beschlossen. | |
| 2. | Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich dazu, das Vorhaben weiterzuverfolgen und umzusetzen. Die Turnhalle soll dauerhaft als zeitgemäße und zukunftsfähige Infrastruktur für die Gemeinde, die Schule, die Vereine sowie die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. | |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung erforderlichen Planungen und Vorbereitungen weiterzuführen bzw. einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere: | |
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| o | die Erstellung bzw. Konkretisierung eines bedarfsgerechten Raum- und Nutzungskonzeptes, |
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| o | die Ermittlung und Fortschreibung der voraussichtlichen Investitionskosten, |
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| o | die Ermittlung der zu erwartenden laufenden Betriebs- und Folgekosten, |
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| o | die Prüfung verschiedener Bau- und Umsetzungsvarianten, |
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| o | die Prüfung einer möglichst energieeffizienten und nachhaltigen Bauweise, |
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| o | die Erarbeitung eines realistischen Zeit- und Maßnahmenplanes, |
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| o | sowie die Vorbereitung der erforderlichen weiteren Beschlüsse. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und gegebenenfalls europäischer Ebene zu prüfen und auszuschöpfen und entsprechende Förderanträge rechtzeitig vorzubereiten und einzureichen. | |
| 5. | Die Umsetzung des Vorhabens wird jedoch nicht grundsätzlich vom Erhalt einer Förderung abhängig gemacht. Sollte eine Förderung nicht, nicht rechtzeitig oder nur in geringerem Umfang als erwartet bewilligt werden, soll dies grundsätzlich kein Grund sein, das Vorhaben aufzugeben oder dauerhaft zurückzustellen. | |
| 6. | Die Verwaltung wird daher beauftragt, dem Gemeinderat auch für den Fall einer fehlenden oder unzureichenden Förderung Finanzierungsvarianten für die Umsetzung ohne Fördermittel vorzulegen. | |
| 7. | Der Gemeinderat bekräftigt seinen Willen, die Turnhalle auch ohne Fördermittel umzusetzen, sofern die Finanzierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben dargestellt werden kann. | |
| 8. | Die Verwaltung wird verpflichtet, dem Gemeinderat regelmäßig über den Stand der Planung, die Kostenentwicklung, die Fördermittelbeantragung, mögliche Finanzierungsmodelle sowie die weiteren Umsetzungsschritte zu berichten. | |
| 9. | Ziel ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit der Bau der Turnhalle zeitnah begonnen und anschließend ohne unnötige Verzögerungen fertiggestellt werden kann. | |
Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Stimmenenthaltung gefasst.
Beschluss Nr.: 62/2026
Der Gemeinderat beschließt, den Verkauf der kommunalen Liegenschaft
Alte Straße 3, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Dobra grundsätzlich zu avisieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Veräußerung einzuleiten und insbesondere eine öffentliche Ausschreibung bzw. öffentliche Anbietung des Grundstücks durchzuführen.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens sind dem Gemeinderat die eingegangenen Angebote zur Entscheidung über den Zuschlag und den endgültigen Verkauf vorzulegen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 63/2026
Der Gemeinderat beschließt, den Verkauf der kommunalen Liegenschaft
Scheune Finkensteg, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Porschendorf grundsätzlich zu avisieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Veräußerung einzuleiten und insbesondere eine öffentliche Ausschreibung bzw. öffentliche Anbietung des Grundstücks durchzuführen.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens sind dem Gemeinderat die eingegangenen Angebote zur Entscheidung über den Zuschlag und den endgültigen Verkauf vorzulegen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 64/2026
Der Gemeinderat beschließt, den Verkauf der kommunalen Liegenschaft
Hohnsteiner Straße 80, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Stürza grundsätzlich zu avisieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Veräußerung einzuleiten und insbesondere eine öffentliche Ausschreibung bzw. öffentliche Anbietung des Grundstücks durchzuführen.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens sind dem Gemeinderat die eingegangenen Angebote zur Entscheidung über den Zuschlag und den endgültigen Verkauf vorzulegen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 65/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 41,34 €.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss Nr.: 66/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden in Höhe von 330 €.
Der Beschluss wird mit 7 Ja-Stimmen gefasst.
Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Bürgermeister Herr Michael Steglich
Gemeinderat Herr Robin Steglich
Beschluss Nr.: 67/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden in Höhe von 215,85 €.
Der Beschluss wird mit 7 Ja-Stimmen gefasst.
Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Bürgermeister Herr Michael Steglich
Gemeinderat Herr Robin Steglich
Beschluss Nr.: 68/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden in Höhe von 176,14 €.
Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen gefasst.
Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Gemeinderat Ralph Ehrentraut
Beschluss Nr.: 69/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden in Höhe von 20 €.
Der Beschluss wird mit 7 Ja-Stimmen gefasst.
Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Bürgermeister Herr Michael Steglich
Gemeinderat Herr Robin Steglich
Beschluss Nr.: 70/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden in Höhe von 30 €.
Der Beschluss wird mit 7 Ja-Stimmen gefasst.
Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Bürgermeister Herr Michael Steglich
Gemeinderat Herr Robin Steglich
Beschluss Nr.: 71/2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 13.593,78 €.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.