Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden alle Grundstücke in Deutschland durch die Finanzämter neu bewertet. Unsere bisherigen Grundstücksbewertungen basieren auf Daten von 1935. Die Höhe der Grundsteuer soll sich genauer als bisher am Wert der Grundstücke orientieren. Das gesamte Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach soll sich aber weder erhöhen noch vermindern.
Für die Jahre bis einschließlich 2024 gelten die bisherigen Einheitswerte, Grundsteuermessbeträge und Hebesätze weiter, danach sind diese unwirksam und die Zahlungsverpflichtungen entfallen.
Ab 2025 erhält jeder Steuerpflichtige einen neuen Grundsteuerbescheid für jedes seiner Grundstücke. Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Bescheid erhalten haben. Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zum Jahresende 2024. Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt, müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Zahlungsverpflichtungen ergeben sich mit dem neuen Grundsteuerbescheid.
Vorgesehen ist, die Steuerbescheide im Januar 2025 zu versenden. Für einige Grundstücke sind behördlicherseits noch Prüfungen erforderlich. Diese Bescheide werden im Verlauf des Jahres 2025 versendet.
Der Gemeinderat hat in seiner Novembersitzung eine sogenannte Hebesatzsatzung beschlossen, in der die neuen Hebesätze ab dem 1.1.2025 festgelegt wurden.
Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke) wird der Hebesatz von 500 v.H. auf 400 v.H. abgesenkt. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt unverändert bei 330 v.H.
Der Hebesatz von 400 v.H. für die Grundsteuer B bedeutet, dass der Grundsteuermessbetrag, den Sie vom Finanzamt erhalten haben, mit dem Faktor 4 multipliziert wird. Das Ergebnis ergibt dann die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
Zu Fragen, die die Grundlagenbescheide betreffen (Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag), können wir leider keine Auskunft geben, da uns die Details der Berechnungen und Ihre getroffenen Angaben gegenüber dem Finanzamt nicht vorliegen (z.B. Objektdaten, Flurstücksnummer, Bodenrichtwert). Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an das Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Straße 1 in 01796 Pirna, welches die Bescheide erlassen hat.
Für alle anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.