Titel Logo
Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 12/2025
Infos aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kolumne der Verwaltung

Ein Blick hinter die Kulissen der Gewässerpflege in unserer Gemeinde

In der letzten Ausgabe des Jahres 2025 widmen wir uns den Aufgaben der Gewässerunterhaltung. Diese sind

  • Regelmäßige Kontrolle und Beobachtung: Durch regelmäßige Gewässerschauen wird der Zustand der Gewässer kontrolliert, um den Pflege- und Unterhaltungsbedarf festzustellen.
  • Erhalt und Förderung der ökologischen Funktion: Gewässer sollen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen. Maßnahmen, wie Blühwiesen am Ufer, schattenspendende Sträucher und Bäume unterstützen diese Funktion. Die Wasserqualität
  • Renaturierung und Gewässerentwicklung: Wo es die Nutzung zulässt, wird die eigendynamische Entwicklung der Gewässer gefördert. Dies kann durch Projekte im kleinen und großen Maßstab erfolgen, zum Beispiel durch Revitalisierungsmaßnahmen.
  • Pflege der Ufer und Ufervegetation: Die Unterhaltung umfasst die Pflege und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation. Dies trägt dazu bei, Uferbefestigungen zu erhalten und die Erosion zu mindern.
  • Sicherung des Wasserabflusses: Dazu gehört die Beseitigung von Abflusshindernissen wie umgestürzte Bäume oder Unrat, um die volle Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes sicherzustellen.

Und was bedeuten diese Aufgaben für Anlieger an Gewässern?

Als Anlieger an einem Gewässer gibt der Gesetzgeber im § 41 Wasserhaushaltsgesetz vor:

  • Duldung von Maßnahmen: Grundstückseigentümer müssen dulden, dass die Unterhaltspflichtigen oder ihre Beauftragten zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten die Grundstücke betreten, vorübergehend nutzen und benötigte Bestandteile entnehmen.
  • Duldung von Uferbepflanzungen: Die Bepflanzung der Ufer zum Schutz vor Erosion muss von den Anliegern geduldet werden.
  • Räumung von Hindernissen: Anlieger sind verpflichtet, Hindernisse wie Müll, Schnittgut oder Geröll aus dem Gewässer und von den Uferrandstreifen zu entfernen. Dazu zählen auch Hindernisse wie Holzstapel, Kompost oder Gewächshäuser, die sich im Gewässerrandstreifen befinden.
  • Unterlassen von Handlungen: Eigentümer dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Unterhaltung erschweren oder unmöglich machen.

Die Pflege unserer Gewässer ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft. Sie ist wichtig für den Hochwasserschutz, die Natur und die Lebensqualität in unserer Gemeinde. Im Spannungsfeld zwischen den vorhandenen Rechten und Pflichten sowie begrenzten finanziellen Mitteln ist es wesentlich, dass wir als Gemeinschaft Verantwortung übernehmen.

Nur durch Zusammenarbeit können wir die Gewässer in gutem Zustand halten. Die Gemeinde wird im kommenden Jahr ein Gewässerunterhaltungskonzept erstellen, um die Pflege noch gezielter gestalten zu können. Mit kleinen Maßnahmen werden wir dies umsetzen, um Schäden zu vermeiden und die Natur zu schützen.

Falls Sie Fragen haben oder Probleme ansprechen möchten, kommen Sie gerne auf mich im Sachgebiet der Liegenschaften zu. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und auf ein weiteres erfolgreiches Jahr der Zusammenarbeit!