Hiermit möchten wir darüber informieren, dass bei den sächsischen Finanzämtern technische Probleme vorliegen. Der Finanzverwaltung ist es derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung und Übertragung des Eigentums an Grundstücken zu verarbeiten.
Wir als Gemeinde erhalten zurzeit keine geänderten Eigentümerdaten von den Finanzämtern übermittelt, aus denen sich eine geänderte Veranlagung ab dem Jahr 2026 ergibt. Wir bitten um Geduld!
Sobald uns die elektronischen Meldungen vorliegen, werden wir automatisch eine geänderte Veranlagung vornehmen.