Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Verbandssatzung) hat die Verbandsversammlung am 15. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen.
| Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt: | ||
| 1. | Im Erfolgsplan mit | |
| den Erträgen von insgesamt | 2.975.100 € | |
| den Aufwendungen von insgesamt | 3.197.200 € | |
| einem Jahresgewinn (+)/Jahresverlust (-) von insgesamt | -222.100 € | |
| 1. | Im Liquiditätsplan mit | |
| dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von insgesamt | 624.000 € | |
| dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von insgesamt | -5.000.100 € | |
| dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von insgesamt | 3.652.300 € | |
| Es werden weiterhin festgesetzt: | ||
| (1) | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen mit | 1.650.000 € |
| (2) | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit | 1.268.300 € |
| (3) | der Höchstbetrag der Kassenkredite mit insgesamt | 427.000 € |
Stolpen, 3. Februar 2023
Mit Bescheid vom 01. Februar 2023 hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den am 15. Dezember 2022 durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ beschlossenen Entwurf der Haushaltssatzung 2023 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt:
Gemäß § 58 SächsKomZG in Verbindung mit den §§ 74 bis 76 der SächsGemO werden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan ab 6. März 2023 für die Dauer einer Woche in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Markt 26 in 01833 Stolpen zu den ausgewiesenen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausgelegt bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt.
Stolpen, den 3. Februar 2023