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Kinder auf einem Stück Lebensweg begleiten
Als Pflegekinderdienst im Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wenden wir uns heute speziell an Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden unseres Landkreises, und werben um das Interesse an der (ehrenamtlichen) Tätigkeit als Pflegeeltern für Kinder.
Aus unterschiedlichen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder in ihrem bisherigen Lebensumfeld zu betreuen und zu erziehen.
Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt (befristete Vollzeitpflege) oder dauerhaft (unbefristete Vollzeitpflege) ein neues Zuhause geben.
Aktuell zeigt sich sehr deutlich, dass wir neben Pflegefamilien, mit dem Wunsch ein Kind mit dauerhafter Perspektive aufzunehmen, unbedingt einen Zuwachs an Familien brauchen, die bereit sind, ein Kind für einen befristeten Zeitraum zu betreuen.
Was ist Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII?
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist eine Form der Hilfe zur Erziehung und kann in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht werden. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum in einer anderen als der eigenen Familie betreut, versorgt und erzogen werden.
Wann braucht es eine befristete Vollzeitpflege?
Bei einer zeitlich befristeten Vollzeitpflege findet eine kurzfristige Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII statt. Dieser befristete Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie dient der Perspektivklärung durch das Jugendamt zum weiteren Lebensmittelpunkt des Kindes und in erster Linie einer möglichen Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt.
In der Regel sollte der Aufenthalt des Kindes hier nicht länger als sechs Monate andauern. In Einzelfällen kann es sich um einen längeren Zeitraum handeln (zum Beispiel bei Klärung über das Familiengericht). Wichtig ist dennoch das Bewusstsein der Pflegepersonen, dass das Kind die Familie wieder verlassen wird.
Zusammenarbeit mit leiblichen Eltern
Um die Bindung zwischen Herkunftsfamilie und Kind aufrecht zu erhalten, finden während des Aufenthaltes des Kindes bei der Pflegefamilie regelmäßige Umgänge mit den leiblichen Eltern statt, wofür die Pflegeeltern die nötige Offenheit und Toleranz aufbringen sollten.
Unterstützung des Pflegekinderdienstes
Jedes Kind ist anders, jede Situation neu. Dadurch entstehen individuelle Fragen und Anliegen. Die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes stehen den Pflegefamilien deshalb vor, während und nach dem Pflegeverhältnis zur Beratung und Begleitung zur Seite. Die Ausrichtung einer Vollzeitpflege bespricht der Pflegekinderdienst im Rahmen der Hausbesuche ausführlich mit den Bewerbern.
Könnte diese Aufgabe für Sie eine Herzensangelegenheit werden?
Wir beraten ausführlich zum Bewerbungsprozess, zu den verschiedenen Formen der Vollzeitpflege und zu den finanziellen Rahmenbedingungen.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier:
https://www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html
Weitere Fragen richten Sie sehr gern an: