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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Information über die Ergebnisse der Lärmkartierung im Bereich der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach entlang der B6 und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und gegebenenfalls festzulegen. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um.

Die Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Dies betrifft in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach die Bundesstraße 6. Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1:1 vergleichbar. Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklasse. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung deutlich höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html auf der Website des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einsehbar.

Zusätzlich können diese auch im Rathaus, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach während der Dienstzeiten vom 16.02.2024 bis 17.03.2024 eingesehen werden.

In Zusammenfassung und Auswertung der Daten aus der Lärmkartierung wurden für die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach folgende Betroffenheit durch Umgebungslärm der kartierten Hauptverkehrsstraßen ermittelt:

4 Personen sind ganztägig Lärmpegeln von >55 dB(A) ausgesetzt, davon sind 0 einer potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung ab 65 dB(A) LDen durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt

4 Menschen sind nachts Lärmpegeln von > 50 dB(A) ausgesetzt, davon sind 3 einer potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung ab 55 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt

Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach

Gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz besteht für Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Abhängig von der vorhandenen Lärmbetroffenheit, dem Handlungsspielraum und eventuellen Einwendungen kann die Gemeinde darüber abwägen, ob im Rahmen der Lärmaktionsplanung Maßnahmen festzuschreiben sind oder ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen ausreichend ist.

Im Gemeindegebiet Dürrröhrsdorf-Dittersbach ist allein die Bundesstraße 6 für die im Rahmen der Lärmkartierung festgestellten Lärmbetroffenheiten verantwortlich. Ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach 16. BImSchV besteht jedoch ausschließlich beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer Straße. Für Anwohner bestehender Straßen existieren keine verbindlichen, einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte. Hier greift ausschließlich die freiwillige Lärmsanierung des Bundes. Die entsprechenden Auslösewerte liegen oberhalb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Es ergibt sich demzufolge auf Basis der aktuellen Lärmsituation an der B6 keine verbindliche Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zuständigen Straßenbaulastträger. Aufgrund fehlender Baulastträgerschaft ist die Realisierung eigener Maßnahmen nicht möglich.

Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan zu erstellen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich bis zum 31.03.2024 zum Sachverhalt zu äußern. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an hauptamtsleiter@duerrroehrsdorf-dittersbach.de oder persönlich zur Niederschrift im Rathaus, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach vorgebracht werden.

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat.

Auszug Lärmkartierung LfULG, Bundesstraße 6: Dresdner Straße 61, 01833 Dürröhrsdorf-Dittersbach.