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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 22.12.2025 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die 7. Änderung umfasst zum Entwurf vier Flächen, die geändert werden sollen und sechs Flächen, die angepasst werden sollen. Diese sind in der Planzeichnung jeweils hervorgehoben.

Die Planunterlagen zum Entwurf der 7. Änderung in der Fassung vom 22.12.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 23.02.2026 bis einschließlich 31.03.2026

im Internet unter:

https://www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de/bekanntmachungen/index.php

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122 in 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach im Bauamt während der Dienststunden:

Dienstag:

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie vorzugsweise elektronisch an: wohnungswesen@duerrroehrsdorf-dittersbach.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

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wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Behörden / TÖB / Öffentlichkeit

Themen

Landesdirektion Sachsen, 23.07.2025

Darstellung bestehender Flächenpotenziale, Umfang Neuausweisung von Bauflächen, Reduzierung der Neuausweisungen, geplante Wasserschutzgebiete, Gewässer, Überschwemmungsgebiete

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 14.08.2025

Neuausweisung von Bauflächen, relevante Ausweisungen im Regionalplan - wie Vorranggebiete, Rohstofflagerstätten

Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, 01.08.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Anregungen zu verschiedenen Umweltaspekten, Waldflächen, Versiegelung, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Bodenschutz, Gewässerschutz, Überschwemmungsgebiete, Naturschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Schutzgebiete, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Archäologie, Korrektur von Waldflächen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 31.07.2025

Neuausweisung von gewerblicher Baufläche in Konflikt zu Rohstofflagerstätten, Erosionsgefährdung, Altablagerung, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Bodenfruchtbarkeit, Natürliche Radioaktivität, Störfallvorsorge

Landestalsperrenverwaltung, 28.07.2025

Gewässer, Überschwemmungsgebiet

Sächsisches Oberbergamt Freiberg, 03.07.2025

Altbergbau, Restlöcher

Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, 03.07.2025

Abstand von Gehölzen, Immissionsschutz

Landesverein Sächsischer Heimatschutz.V., 01.08.2025

Kompensationsmaßnahmen für Neuversiegelung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch-land (BUND) Landesverband Sachsen e.V., 28.07.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Orts- und Landschaftsbild, Versiegelung, Vorbehaltsgebiete, Klima, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Wald, Arten- und Biotopschutz

Landeshauptstadt Dresden, 29.07.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Artenschutz, Grünverbindung, Immissionsschutz, Darstellung bestehender Wohnbauflächenpotenziale

Große Kreisstadt Pirna, 12.08.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen

Öffentlichkeit 01, 30.07.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz, Versiegelung, Klima, Wald, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen

Öffentlichkeit 02, 01.08.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Orts- und Landschaftsbild, Klimaschutz

Öffentlichkeit 03 - 08, 01.08.2025

Umfang Neuausweisung von gewerblicher Baufläche, Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz, Orts- und Landschaftsbild, Klimaschutz, Kompensation, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen

In einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit allen Einwendungen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, ausgeschlossen.

(§ 3 Abs. 3 BauGB)

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 20.02.2026

Michael Steglich
Bürgermeister