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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in Dürrröhrsdorf

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in der Fassung vom 01.12.2022 mit Beschluss Nr. 26/2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in der Fassung vom 01.12.2022 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023

zu den Dienstzeiten

Montag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bauamt (Zi. O10) der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstr. 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach unter www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 16.03.2023

M. Steglich

Bürgermeister