Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in der Fassung vom 01.12.2022 mit Beschluss Nr. 26/2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in der Fassung vom 01.12.2022 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023
| zu den Dienstzeiten | |
| Montag: | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
im Bauamt (Zi. O10) der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstr. 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach unter www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 16.03.2023
M. Steglich
Bürgermeister