Auch in diesem Jahr rechnen wir wieder mit zahlreichen Anfragen zur abwasserfreien Nutzung von Trinkwasser als Gießwasser im Garten oder für die Befüllung von Swimmingpools und zur Nutzung von Brauchwasser aus privaten Anlagen (Zisternen, Brunnen) im Haushalt und dessen Einleitung in die öffentliche Kanalisation. Damit es bei derartigen Nutzungen keine bösen Überraschungen gibt, sollten sich Anschlussnehmer rechtzeitig und hinreichend über die satzungsrechtlichen Bestimmungen informieren.
Wer ohne Genehmigung und unter Umgehung eines Wasserzählers Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnimmt oder Brauchwasser aus einer privaten Anlage (Zisterne, Brunnen) im Haushalt verwendet und als Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleitet, muss mit der Verhängung eines Bußgeldes nach den jeweiligen satzungsrechtlichen Bestimmungen und mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls bzw. Erschleichen von Leistungen und wegen Abgabenhinterziehung rechnen.
Derartige Vergehen können nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden. Die Mitarbeiter des Zweckverbandes sind deshalb angewiesen bei ihren routinemäßigen und anlassbezogenen Kontrollen verstärkt auf Verstöße gegen die satzungsrechtlichen Bestimmungen zu achten und diese konsequent zur Anzeige zu bringen.
Unser Satzungsrecht, Anträge und Informationsmaterial rund um die Garten- und Brauchwassernutzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Stolpen unter
https://www.stolpen.de/buergerservice/ortsrecht.php bzw.
https://www.stolpen.de/buergerservice/wasser-und-abwasserzweckverband.php.
Darüber hinaus beraten Sie unsere Mitarbeiter auch gern persönlich. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause.
Maik Hirdina | Steffen Göbel |
Verbandsvorsitzender | Verwaltungsleiter |