Am Dienstag, dem 26.03.2024, 19:30 Uhr fand die dritte öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus, Ratssaal, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, statt.
| Tagesordnung: -öffentlich- | |
| TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister |
| TOP 2 | Kenntnisnahme Protokoll |
| TOP 3 | Bericht des Bürgermeisters |
| TOP 4 | Bürgerfragestunde |
| Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag in Dürrröhrsdorf-Dittersbach – Flurstück 82/a der Gemarkung Dürrröhrsdorf – Beschluss | |
| TOP 6 | Vergabe von Bauleistungen – Umbau Dorfgemeinschaftshaus Stürza zur Kindertagesstätte – Freianlagen Gebäude – Beschluss |
| TOP 7 | Erste Lesung Haushalt 2024 |
| TOP 8 | Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 27 „An der Ziegelei“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Beschluss |
| TOP 9 | Verwendung der Gelder aus der Versteigerungsaktion auf dem Dittersbacher Jahrmarkt 2024 – Beschluss |
| TOP 10 | Straßenneubenennung Neubaugebiet Fischbacher Straße (westlicher Teil) - Beschluss |
| TOP 11 | Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen – Beschlüsse |
| TOP 12 | Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher |
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst (öffentlich):
Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag für das Vorhaben Neubau einer Wohnmobilgarage, Flurstück 82/a Gemarkung Dürrröhrsdorf, zu erteilen.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss-Nr.: 16/2024
Der Gemeinderat beschließt die Erteilung des Zuschlages für das Los „Freianlagen Gebäude“ im Rahmen des Umbaus des Dorfgemeinschaftshauses Stürza zur Kindertagesstätte an die Firma Steglich Tief- und Wegebau GmbH, Hauptstr. 179, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach.
Zuschlagssumme: 60.686,79 EUR (brutto
Befangenheit:
Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Bürgermeister Herr Michael Steglich
Gemeinderat Herr Robin Steglich
Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen gefasst.
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Ziegelei“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach nach § 8 BauGB. |
| 2. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 19.02.2024 (Anlage 1) dargestellt. |
| Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 304/1 teilweise, 490/4 teilweise und 492/1 der Gemarkung Dittersbach mit einer Gesamtfläche von ca. 6,9 ha. |
| Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: |
| . | im Norden durch die nordöstliche Grenze des Flst. 304/1 auf einer Länge von ca. 122 m; |
| . | entlang der östlichen Grenzen der Flst. 304/1, 490/4 und 492/1, gleichbedeutend mit der westlichen und südlichen Grenze des City Steinwerkes an der Eschborner Straße |
| . | im Süden durch die Flst. 285, 288, 288/a, 289, 290, 291 und 292 |
| . | im Westen durch die westliche Grenze des Flst. 492/1 und fortführend die Flst. 490/4 und 304/1 teilend. |
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer vierwöchigen Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren kann.
2. Planungsziele
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Mit der Erweiterung soll neben der Ausweitung des bestehenden Unternehmens auch die Möglichkeit zur Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (i.d.F. vom Februar 2015, zuletzt geändert am 22.09.2016, mit redaktionellen Änderungen vom 29.11.2016) stellt für den Planbereich unter Nr. 6-17 bereits ‚Gewerbliche Baufläche‘ nach § 1 (1) Nr. 3 dar.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss-Nr.: 18/2024
Der Gemeinderat beschließt, die Gelder aus der Versteigerungsaktion des diesjährigen Dittersbacher Jahrmarktes entsprechend des Vorschlages des Ortschaftsrates Dürrröhrsdorf-Dittersbach für die Anschaffung und Aufstellung von Sitzbänken an dafür geeigneten Plätzen im Ortsteil Dürrröhrsdorf-Dittersbach zu verwenden.
Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gefasst.
Beschluss-Nr.: 19/2024
Der Gemeinderat beschließt die Straßennamen-Bezeichnung für das Wohngebiet Fischbacher Straße (westlicher Teil), sie lautet Fischbacher Straße.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.
Beschluss-Nr.: 20/2024
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 1.010,00 €.
Befangenheit:
Aufgrund des § 20 der SächsGemO war 1 Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:
Gemeinderätin Frau Anne Friebe
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen gefasst.