Titel Logo
Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Am Dienstag, dem 31.03.2026, 19:00 Uhr fand die dritte öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus, Ratssaal, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, statt.

Tagesordnung: -öffentlich-

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister

TOP 2

Kenntnisnahme Protokoll

TOP 3

Bericht des Bürgermeisters

TOP 4

Anfragen der Gäste an den Bürgermeister

TOP 5

Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse

TOP 6

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Ziegelei – 2. BA" – Beschluss

TOP 7

Gestaltung eines multifunktionalen Dorfmittelpunktes am Standort Alte Feuerwehr Dürrröhrsdorf – Beschluss

TOP 8

Abwägungsbeschluss zu Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2026 – Beschluss

TOP 9

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 – Beschluss

TOP 10

Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag in Wilschdorf, Alte Hauptstraße 41 – Beschluss

TOP 11

Neufassung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach – Beschluss

TOP 12

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach – Beschluss

TOP 13

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen – Beschlüsse

TOP 14

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher

Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst (öffentlich).

Beschluss Nr.: 11/2026

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Ziegelei – 2. BA" nach § 8 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 16.03.2026 (Anlage 1) dargestellt.

Der Geltungsbereich umfasst zwei Teilbereiche A und B mit den in der Anlage 2 tabellarisch aufgeführten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 9,4 ha in der Gemarkung Dittersbach.

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt bzw. zeigt folgenden Verlauf:

Teilbereich A (ca. 6,25 ha):

  • Im Nordwesten beginnend durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304/3 auf einer Länge von ca. 275 m
  • Östlich in Abgrenzung zum 1. BA des B-Planes „An der Ziegelei" ca. 270 m fortführend entlang der Ostgrenze von 304/3, 490/5 und 491/a
  • Südlich entlang Südgrenze von 491/a und 491 ca. 225 m an der Eschdorfer Straße (westlicher Abschnitt)
  • Westliche Abgrenzung auf einer Länge von ca. 215 m durch die Westgrenzen der Flurstücke 491, 490/5 und 304/3.

Teilbereich B (ca. 3,14 ha):

  • Im Nordwesten beginnend durch die nördliche Grenze des Flurstückes 305/1 auf einer Länge von ca. 60 m
  • Östlich ca. 310 m entlang des Feldweges nach Rossendorf die östlichen Grenzen der Flurstücke 305/1, 489, 488 und 296/6 (gleichbedeutend mit der westlichen Grenze des Feldwegflurstückes 474)
  • im Süden ca. 210 m fortführend an der Eschdorfer Straße durch die Südgrenzen der Flurstücke 296/b und 296/a
  • östlich auf ca. 310 m Länge zum Einzelwohnhaus bzw. zum City-Steinwerk angrenzend durch die Westgrenze von 296/a, die Südgrenze des Flurstücks 488 sowie die westlichen Grenzen von 489 und 305/1.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer zweiwöchigen Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren kann.

Planungsziel

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Mit der Erweiterung soll die Möglichkeit zur Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe geschaffen werden.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (i. d. F. vom Februar 2015, zuletzt geändert am 22.09.2016, mit redaktionellen Änderungen vom 29.11.2016) wird im Beteiligungsverfahren zur 7. Änderung vom 23.02.2026 bis zum 31.03.2026 ausgelegt und stellt für den westlichen Teilbereich A unter Nr. 7-01 bereits ‚Gewerbliche Baufläche‘ nach § 1 (1) Nr. 3 dar.

Der östliche Teilbereich B soll auf insgesamt ca. 3,14 ha als extensive Grünfläche entwickelt werden und als Kompensationsflächen dienen. Sie wurden in der 7. Änderung des FNP bereits als Grünfläche dargestellt.

Der Bebauungsplan „An der Ziegelei – 2. BA" wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (7. Änderung) heraus entwickelt. Er konkretisiert die in den Grundzügen festgelegte städtebauliche Nutzung des Flächennutzungsplanes.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 12/2026

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des vorgestellten Planungsstandes, die bauliche Umsetzung folgenden Projektes: Gestaltung eines multifunktionalen Dorfmittelpunktes

am Standort Alte Feuerwehr Dürrröhrsdorf, Hauptstr. 120, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 13/2026

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden Form.

Auf einen Gesamtabschluss gem. §88 b Abs.1 der Sächsischen Gemeindeordnung wird verzichtet.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 14/2026

Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen zum Antrag für das Vorhaben zu erteilen.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 15/2026

Der Gemeinderat beschließt die Marktordnung für das Marktwesen in der vorliegenden Form.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 16/2026

Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung für das Marktwesen in der vorliegenden Form.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 17/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 €.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 18/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 300,00 €.

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen gefasst.

Aufgrund des § 20 der SächsGemO war 1 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:

Herr Thomas Kreisl

 

Beschluss Nr.: 19/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 400,00 €.

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen gefasst.

Aufgrund des § 20 der SächsGemO war 1 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:

Herr Ralph Ehrentraut

 

Hauptamt