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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushalt 23

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach für das Haushaltsjahr 2023

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge am 06.04.2023 gemäß § 76 Absatz 2 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) vorgelegt. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderates Nr. 31/2023 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.04.2023 bestätigt und der Haushalt genehmigt.

Entsprechend §119 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung wird der Beschluss somit vollzogen.

Gemäß §76 Absatz 3 SächsGemO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung:

Haushaltssatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von §74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

-

Gesamtergebnis auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß §72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß §72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

-

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

-

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

-

Gewerbesteuer

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 27.04.2023

Michael Steglich
Bürgermeister

Der Haushaltsplan liegt gemäß §76 Absatz 3 SächsGemO ab Montag, dem 22.05.2023 bis einschließlich Freitag dem 02.06.2023 während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, Zimmer E7 (Kämmerei) zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.

Hinweis der Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolge (Heilung):

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Michael Steglich
Bürgermeister