Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Ziegelei“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach wie folgt gefasst (Nr. 17/2024).
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Ziegelei“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach nach § 8 BauGB. |
| 2. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 19.02.2024 (Anlage 1) dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 304/1 teilweise, 490/4 teilweise und 492/1 der Gemarkung Dittersbach mit einer Gesamtfläche von ca. 6,9 ha. |
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
| Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: | |
| . | im Norden durch die nordöstliche Grenze des Flst. 304/1 auf einer Länge von ca. 122 m; |
| . | entlang der östlichen Grenzen der Flst. 304/1, 490/4 und 492/1, gleichbedeutend mit der westlichen und südlichen Grenze des City Steinwerkes an der Eschdorfer Straße |
| . | im Süden durch die Flst. 285, 288, 288/a, 289, 290, 291 und 292 |
| . | im Westen durch die westliche Grenze des Flst. 492/1 und fortführend die Flst. 490/4 und 304/1 teilend. |
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb einer vierwöchigen Frist ab der
Erscheinung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt während der Dienstzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Bauamt Zi. O10 informieren.
3. Planungsziele
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Mit der Erweiterung soll neben der Ausweitung des bestehenden Unternehmens auch die Möglichkeit zur Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (i.d.F. vom Februar 2015, zuletzt geändert am 22.09.2016, mit redaktionellen Änderungen vom 29.11.2016) stellt für den Planbereich unter Nr. 6-17 bereits ‚Gewerbliche Baufläche‘ nach § 1 (1) Nr. 3 dar.
4. Begründung
Die ca. 6,4 Hektar große Fläche liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Da im angrenzend vorhandenen Gewebegebiet „Alte Ziegelei“ keine Flächen mehr zur Verfügung stehen, soll auf der geplanten Fläche eine Betriebserweiterung des ortsansässigen Steinwerkes ermöglicht werden und ein weiterer Teil zur gewerblichen Bebauung angeboten werden.
Die Ausweisung wird als städtebaulich sinnvoll erachtet, da sie den bestehenden Gewerbestandort aufwertet. In Dürrröhrsdorf am Bahnhof wurden Gewerbeausweisungen bis auf den Bestand zurückgenommen. Damit konzentriert sich die Gemeinde auf diesen einen Standort, der nach der Fertigstellung der S 177 eine sehr gute Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erhalten wird.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB über Ziele und Zwecke der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.